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Schlagwort: Law

Teile Hamburgs von Polizei zum Gefahrengebiet erklärt

Noch mal Hamburg. Die Polizei erklärt nach wiederholten Übergriffen auf Beamte Teile von Hamburg zum Gefahrengebiet , setzt damit einige Grundrechte außer Kraft und ermöglicht so verdachtsunabhängige Kontrollen gegen Personen.

Ganze Stadtteile unterliegen dem polizeilichen Ausnahmezustand, um Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen, Platzverweise und Aufenthaltsverbote sowie Ingewahrsamnahnmen zu begründen.

Gefahrengebiete konstruieren einen Generalverdacht gegenüber Menschen, die sich in bestimmten Stadtteilen aufhalten. Dieser Generalverdacht richtet sich insbesondere gegen polizeilich definierte „Zielgruppen“. In den Senatsantworten auf eine Kleine Anfragen der LINKEN werden folgende „Zielgruppen“ genannt:

· „Personen, die sich in den Grenzen des Gefahrengebiets aufhalten und vom äußeren Erscheinungsbild und/oder ihrem Verhalten der Drogenszene zugeordnet werden können“ (Drogenkonsum),

· „16-25-Jährige in Gruppen ab drei Personen oder Personen, die alkoholisiert sind und/oder sich auffällig verhalten.“ (Jugenddevianz)

· „Einzelpersonen, die nach polizeiliche Erfahrung der gewaltbereiten Fußballszene zuzurechnen sind oder 16-35-Jährige in Gruppen ab drei Personen“ (Fußballfans)

· „Personen, die augenscheinlich dem linken Spektrum zuzurechnen sind“ (links-alternative Demonstrationen)

Das Gefahrengebiet definiert sich räumlich auf Teile von Hamburg Altona, St. Pauli und Sternschanze. Die Hamburger Polizei bekräftigt in einer Pressemitteilung, dass „die Kontrollen wie gewohnt mit Augenmaß durchgeführt werden und es ist nicht beabsichtigt, Anwohner oder Besucher des Vergnügungsviertels übermäßig zu belasten.“ Natürlich. Wie gewohnt. Die Zone gelte ab Samstagmorgen 6 Uhr bis auf Weiteres. Bis auf Weiteres!

gefahrengebiet


(via Zeit)

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Abmahnungen – das Geschäft mit der Angst

Die Kölner Rechtsanwältin Anja M. Neubauer, die in der Vergangenheit des öfteren Mandanten gegen die Porno-Abmahner von U+C verteidigt hat, hat vor ein paar Tagen einen verdammt guten Artikel zum Thema Abmahnungen geschrieben. Aus der Sicht einer, die auch mit dem dadurch verdienten Geld ihre Brötchen auf den Tisch bekommt, und trotzdem findet, dass Massenabmahnungen zum Himmel stinken, obwohl immer einige davon profitieren. Auch sie natürlich. Sie bezieht sich in dem Beitrag natürlich primär auf die C+U Fälle, aber ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es auch bei anderen Abmahnungen womöglich ähnlich zugeht.

Wer irgendwie verstehen will, wie das alles funktioniert, sollte diesen Beitrag unbedingt lesen. Wirklich!

Jeder, der so ein Schreiben bekommt – und vor allem juristische Laien- verstehen es nicht. Man sieht es im Internet. Alle ratlos. Hier wird gezielt – wie damals mit den üblen Pornonamen- auf die Psyche der Abgemahnten eingewirkt! Man sagt jemanden „Du Straftäter“ und der denkt sich „wieso?“ und versteht die Welt nicht mehr, da er dachte, dass es ja eigentlich legal sei… wer will schon ein Straftäter sein?

[…]

Und dann kommen die SOFORTZAHLER! Und sie zahlen! 20 % – so die Statistiken- zahlen ALLES, was man von ihnen verlangt! ALLES! Ohne Murren! Die zeichnen alles und zahlen! „Bloß weg damit“ und „hoffentlich wird es nicht noch schlimmer“.

[…]

Dann haben aber schon mal 20% der 50.000 (wenn es dabei bleibt, aber nur mal angenommen!) gezahlt. Das macht 10.000 mal 250,00 Euro gleich 2.500.000 Euro. Zweikommafünfmillionen !!! Und das ist ja – wie oben beschrieben – nur die Untergrenze dessen, was bei 20% Sofortzahlern herumkommt.

[…]

Zweikommafünfmillionen! Dafür kann man dann auch mal der meißtgehasste Anwalt in Deutschland sein, denn WEN interessiert es denn?

Zweikommafünfmillionen! Da ist der Lear-Jet mit der Nase in Richtung Süden geparkt!

Ein Kommentar

Abmahn-Porn-Anwalt sieht sich im Recht, die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt hingegen wegen IP-Sammlung seiner Kanzlei

Der alles andere als unumstrittene Abmahn-Porn-Anwalt Thomas Urmann hat Zeit Online ein Interview gegeben. Da überrascht nicht Vieles. Er sieht sich im Recht, er hält die Urheberrechtsfahne der Verwerter hoch und sieht sich auch nicht in der Position nur „Abmahnanwalt“ zu sein. Das sei nur ein Teil der Arbeit seiner Kanzlei, die ansonsten eine total normale wäre. Er mache nur seinen Job, den er (leider) moralisch nicht weiter hinterfragt. Er findet, die Rechteinhaber werden von staatlicher Seite im Stich gelassen und irgendwelche Helden (also Kanzleien wie seine) müssten dann eben diesen (undankbaren) Job übernehmen. Soweit so bla.

Aber, und das ist eben was, was manche immer außer Acht lassen: er sieht sich in absolut keiner Weise dafür verantwortlich, ob die vorgelegten IPs vom Verwerter in diesem Fall auf legalem Wege beschafft worden sind. Dafür sei einzig dieser zuständig. Und somit sind die Herren Anwälte fein raus. Egal, ob die IPs auf illegalem Wege ermittelt worden sind oder eben nicht. Dass er als Anwalt das mal hinterfragen könnte, sieht er so nicht. Das sei Aufgabe der Gerichte. Damit ist die Kanzlei immer aus dem Schneider und selbst wenn nachgewiesen werden kann, dass es hierbei um etwaige Rechtsbrüche gehen würde, läge die Verantwortung dafür gänzlich bei dem Verwerter, der ja sein Mandant ist. Ganz einfach. Dass er auf dem Wege gerne mal ein paar 10000e EUR einzunehmen bereit ist, scheint für ihn kein Problem zu sein.

Ich dachte ja nach den letzten 10 Tagen, dass er sich noch unsympathischer gar nicht darstellen kann, aber nach dem Interview ist klar: er arbeitet daran. Gründlich gar. Eine Ansicht allerdings teile ich gänzlich mit ihm. Und zwar sagt er zum veralteten Urheberrecht:

Natürlich, was wir im Moment haben, kann so nicht weitergehen. Wir haben ein uraltes Recht – selbst die Änderungen von 1998 schaffen mehr Probleme als Lösungen –, das für die neuen Möglichkeiten nicht gemacht wurde. Es braucht einen gesellschaftlichen Konsens, was man darf und was nicht. Wollen wir die Gesetze verschärfen, wollen wir alles freigeben? Wir müssen klären, wie Rechteinhaber zu entlohnen sind, welche Rechte sie haben. Und dann müssen wir uns überlegen, wie wir ein solches Modell durchsetzen können.

Anders als viele andere, die das genau so sehen, scheint er aber, bis es denn mal zu einer Anpassung des Urheberrechtes kommen wird, mit dem „uralten Recht“ noch ein paar Schäfchen ins Trockene kriegen zu wollen. So wie es aussieht, scheint das auch ganz gut zu klappen.

Währenddessen aber ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln wegen der IP-Sammlung der Urmanschen Kanzlei U+C. Und das wohl ganz ohne das es darauf konkrete Anzeigen gab, was bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft den Verdacht hat, dass hier Straftaten im Raum stehen.

Die Abmahnungen von Nutzern des Porno-Portals Redtube kommen inzwischen offenbar auch der Staatsanwaltschaft Köln merkwürdig vor. Kernpunkt ist die die Frage, wie die Kanzlei U+C an die IP-Adressen gelangen konnte. Das wollen die Staatsanwälte nun auch ohne Klagen von betroffenen Benutzern klären.

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Nach fast 9 Jahren fragt man sich immer noch, wie ein gefesselter Asylbewerber sich in einer Einzelzelle selber anzünden konnte

Oury Jalloh wurde am 07. Januar 2005 in Dessau festgenommen. Er soll dort gemeinsam mit anderen Frauen belästigt haben. Laut Aussage der an dem Tag dort auf ihn treffenden Streifenpolizisten soll er diese beschimpft haben. Als aus Sierra Leone stammender, der keine Papiere bei sich hatte, wurde er festgenommen. Sein Asylantrag wurde zuvor abgelehnt, sein Aufenthalt wurde geduldet. Laut eines Gutachtens hatte der damals 37-Jährige, der sich selber als 21-Jähriger ausgab, mehr als zwei Promille Alkohol im Blut, außerdem Spuren von Cannabis und Kokain.

Soweit lassen sich die vermeintlichen Hergänge dieses Vorgangs halbwegs zusammentragen. Was danach mit und vor allem was Oury Jalloh geschah, ist bis heute nicht endgültig aufgeklärt. Die später alarmierte Feuerwehr konnte ihn nur noch tot bergen. Er war in seiner Zelle verbrannt. Beteiligte Polizisten gaben später an, bei der Durchsuchung Jallohs ein Feuerzeug übersehen zu haben, welches dieser dann wohl benutzt hatte, um seine Matratze und schließlich sich selbst zu entzünden. An dieser Darstellung gab es immer ganz zurecht starke Zweifel, zumal dieses Feuerzeug bei einer ersten Durchsuchung in der Zelle nicht gefunden wurde, später aber auf die Asservatenliste nachrückte. Zudem wurden an diesem keinerlei Spuren von Jalloh gefunden, die wohl aufgezeichneten Videobänder von der Durchsuchung der Zelle sind verschwunden.

Am 27. März 2007 begann vor dem Landgericht Dessau-Roßlau der Prozess um den Tod von Oury Jalloh. Der zuständige Dienstgruppenleiter musste sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten, der mitangeklagte Kollege wegen fahrlässiger Tötung.

[…]

Nach der Darstellung der Staatsanwaltschaft soll es Jalloh trotz der Fesseln gelungen sein, ein Feuerzeug aus seiner Hose zu holen, ein Loch in die kunstlederne Matratze zu bohren und den darin befindlichen Schaumstoff zu entzünden. Gleichwohl trügen der durchsuchende Polizeibeamte und der Dienstgruppenleiter Mitschuld am Tod des Gefangenen. Der durchsuchende Beamte habe bei der Durchsuchung Jallohs dessen Feuerzeug übersehen. Der Dienstgruppenleiter soll den mehrfach ausgelösten Feueralarm minutenlang ignoriert haben. Bei einer sofortigen Reaktion, so die Anklageschrift, „hätte er Oury Jalloh das Leben retten können“.

[…]
Am 8. Dezember 2008 wurden die Angeklagten freigesprochen. In seiner Begründung bekräftigte der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff das Urteil als „einfach nur ein Ende, das formal sein musste“. Dabei warf Steinhoff der Dessauer Polizei „Schlamperei“ vor und kritisierte die „Falschaussagen der Beamten“, die jede Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren sowie die Aufklärung des Sachverhaltes verhindert hätten.
(Wikipedia)

Gegen dieses Urteil Urteil legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage Revision ein. Im Dezember 2012 wurde der Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro verurteilt. Mit dem Urteil ging das Landgericht Magdeburg über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die auf eine Geldstrafe von 6300 Euro plädiert hatte. Der Freispruch für den zweiten Polizisten war inzwischen rechtskräftig geworden.

Die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ hat nun ein neues Brandgutachten erstellen lassen – es legt nahe, dass sich Oury Jalloh nicht selbst angezündet hat, wie die Polizei behauptet. Daraufhin erstattete die Initiative Strafanzeige bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe wegen Totschlags oder Mordes gegen unbekannte Polizeibeamte. Laut Gutachten sei es nicht möglich, ein Feuer dieser Art ohne die Zuhilfenahme von Brandbeschleunigern zu entfachen. Diesen in einer Zelle vorzufinden und dann in gefesseltem Zustand über sich schütten zu können ist schlicht unmöglich.

Das es für diese Erkenntnis nun fast 9 Jahre brauchte, ist nahezu unfassbar. Was genau an diesem Tag auf dem Revier geschah, ist für keinen genau nachvollziehbar. Außer eben für jene Polizisten die Vor Ort waren und sich scheinbar erfolgreich der Wahrheit verwehrend durch mehrere Instanzen gelogen haben, und dafür zum einen mit einem Freispruch, zum anderen mit einer Geldstrafe belohnt wurden.

Bleibt zu hoffen, dass die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe jetzt endlich mal den Finger zieht, und für Klärung und vor allem für Aufklärung im Fall von Oury Jalloh Sorge trägt. Nach 9 Jahren wäre es dafür an der Zeit. Auch dafür, festzustellen, was in den bisherigen Ermittlungen und Verhandlungen schief gelaufen ist. Denn schaut man sich an, welche Ungereimtheiten es gerade im Hinblick auf die Ermittlungen zu geben schien, muss man sich fast zwangsläufig fragen, ob da nicht vielleicht ganz bewusst Fakten übersehen und verschwiegen wurden. Soll mal wieder einer sagen, dass es so was in Deutschland nicht geben könnte.

Hier das Video der heutigen Pressekonferenz der Initiative.

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Kindern in Kitas den Mund mit Klebeband zuzukleben ist nicht strafbar

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Findet die Staatsanwaltschaft Mosbach. Zwei Erzieherinnen einer Kita in Wertheim (Baden-Württemberg) haben mehreren Kindern die Münder mit Klebeband zugeklebt, um sie auf diese Weise zu disziplinieren. Eine der beiden Frauen ist die Leiterin der Einrichtung.

Die Staatsanwaltschaft Mosbach entschied, dass in diesem Fall keine Körperverletzung stattgefunden habe, da die Kinder keine körperliche Beeinträchtigung erfahren haben.

Das Klarsicht-Klebeband habe sich schmerzfrei wieder lösen lassen oder gar von selbst gelöst. Die beiden Frauen hatten bei verschiedenen Gelegenheiten die Münder von insgesamt vier Kindern zugeklebt – etwa, weil ein Kind geschrien oder gespuckt habe, wie Oberstaatsanwalt Franz-Josef Heering sagte. Die Kinder seien zwischen drei und sechs Jahren alt gewesen.

„Es weiß ja jeder, dass körperliche Beeinträchtigung erst dann stattfindet, wenn man diese auch sehen kann,“ dachte sich die Staatsanwaltschaft wohl. Was zum Fick?!? Und was machen die Erzieherinnen da noch? Zumal auch noch in Leitungsposition! Gehen die in ihrer Teamsitzung auch so miteinander um? „Ey, Bärbel, die Renate nervt heute voll mit ihrem Gelaber! Kleb ihr mal ein Stück Gaffa auf die Fresse, damit hier endlich mal Ruhe herrscht.“ Wenn man nämlich das Menschenbild, was die von Kindern haben dürften, auf Erwachsene überträgt, müsste das ja dann wohl genau so laufen.

Immerhin soll die Angelegenheit für die Leiterin noch nicht gänzlich erledigt sein. Ein betroffenes Kind klagte über eine beeinträchtigte Atmung, während es verklebt war. Dieses Verfahren soll erst dann eingestellt werden, wenn die Frau dem Kind ein Schmerzensgeld zahlt. Hoffentlich ein ordentlich gepfeffertes.

Wir leben in einem Land, in dem Erzieherinnen denen ihn anvertrauten Kindern den Mund mit Klebeband zukleben dürfen, um sie zumindest zeitweise stumm schalten zu können. Na wenn das nicht was zum Kotzen ist…

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Ein Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 10.05.2013

LG_Hamburg


(klick für das gesamte PDF)

Am 24.04.2013 fanden vor dem Landgericht Hamburg einige Verhandlungen bzgl. vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen statt. Es entzieht mich meiner Kenntnis, zu welchen Gunsten in all diesen Angelegenheiten entschieden wurde, ich habe nur dieses eine Urteil hier vorliegen. Dieses ist bisher nichts rechtskräftig. Die namentlich nicht aufgeführte Kanzlei der hier namentlich nicht aufgeführten Klägerin wies den Anwalt des hier namentlich nicht aufgeführten Beklagten mehrfach genau darauf hin. Auch darauf, dass dieses vorläufige Urteil in allerkeinstem Falle unanonymisiert der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfe. Das könnte zum einen bedeuten, dass die hier namentlich explizit nicht aufgeführte Kanzlei der hier namentlich explizit nicht aufgeführten Klägerin in Berufung zu gehen gedenkt. Das könnte auch bedeuten, dass die namentlich nicht aufgeführte Kanzlei der hier namentlich nicht aufgeführten Klägerin erst mal andere laufende Verfahren durch die Gerichte bringen mag, die irgendwie namentlich nicht weiter aufgeführten Beklagten noch bevorstehen. Soweit so unklar.

Mehr will ich dazu gerade gar nicht sagen. Muss ich ja auch nicht, denke ich. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Ich bitte euch um euer Willen, in den Kommentaren weder über den Namen der Kanzlei noch über den Namen der Klägerin zu spekulieren. Ich werde das gegebenenfalls moderieren. Ich will hier keine Namen lesen! Damit tut sich keiner von euch einen Gefallen (mir auch nicht), glaubt mir. Die lesen hier ganz fleißig mit. Damit kann man warten, bis das Urteil dann gegebenenfalls irgendwann mal rechtskräftig sein sollte.

Der Anwalt des hier namentlich nicht weiter aufgeführten Beklagten sagt dazu:

Die [namentlich nicht weiter aufgeführten] haben 1 Monat Zeit, gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht Hamburg einzulegen. Sodann haben die mit Fristverlängerung maximal zwei weitere Monate Zeit, die Berufung zu begründen. Das OLG wird das Urteil auf Rechtsverletzungen, die das Landgericht gemacht haben müsste, prüfen. Wenn das OLG keinen Grund sieht, das Urteil abzuändern, wird es einen Hinweisbeschluss geben, in welchem der Klägerin [namentlich nicht aufgeführt] ](Berufungsklägerin heißt die dann) mitgeteilt wird, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Andernfalls wird das OLG einen Verhandlungstermin anberaumen, was dann bedeuten würde, dass das OLG möglicherweise von dem Landgerichtlichen Urteil abweichen will… Aber warten wir ab.

Also warten wir.

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