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Schlagwort: Law

Red Bull verliert Flügel und zahlt Millionen, weil einem davon keine wachsen

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(Foto unter CC BY 2.0 von reynermedia)

„Red Bull verleiht Flügel“ haben sie gesagt. „Stimmt gar nicht, die lügen!“, hat ein Mann in den USA festgestellt und mit Klage gedroht. Um eine sich daraus ergebende Massenklage zu verhindern hat der Brausehersteller einen Vergleich akzeptiert und jetzt 13 Millionen Dollar in einen Fond eingezahlt.

Die Geschichte klingt absurd – wird aber noch bizarrer. Aufgrund des mutmaßlich falschen Versprechens, dass der Slogan abgibt, können Red-Bull-Trinker, die in den vergangenen zwölf Jahren das Getränk konsumiert haben, in den USA sogar auf Entschädigung dafür hoffen.

Anwälte suchen nun Verbraucher, die zwischen Anfang 2002 und Oktober 2014 Energydrinks von Red Bull in den USA gekauft haben. Sie können sich bis zum 2. März 2015 auf einer eigens dafür eingerichteten Website eintragen und sollen als Entschädigung zehn Dollar oder Red-Bull-Produkte im Wert von 15 Dollar erhalten.

Katzen würden Whiskas kaufen.

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In Bayern ließen Lehrer Kokablätter an Siebtklässler verteilen


(Foto unter CC BY-SA 3.0 von Darina)

In Bayern geht einiges. Während in meiner Schulzeit immer „Präventionspolizisten“ einen Koffer mit Anschauungsmaterial dabei hatten, bei dem man schon von weitem sehen konnte, dass die Inhalte Attrappen waren, ließen zwei Lehrer in Bayern schon im Jahr 2012 irgendwie Kokablätter an ihre Schüler verteilen. Also eine zum Erdkundeuntericht eingeladene Peruanerin tat das. Unterricht soll schließlich ja im besten Fall auch irgendwie anschaulich sein.

Die beiden Lehrer waren sich keines Unrechts bewusst, das Amtsgericht Neu-Ulm sprach sie frei. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, die Peruanerin erhielt eine Geldstrafe zur Bewährung.

Ihr und ihrem 45-jährigen Kollegen wird Beihilfe zu unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige vorgeworfen. Sie hatten im November 2012 an einer Mittelschule im schwäbisch Weißenhorn eine Peruanerin in den Erdkundeunterricht eingeladen, die vor den Schülern über die Sitten ihres Heimatlandes sprach. Dabei verteilte die Referentin auch Kokablätter an die Siebtklässler.

Die beiden Lehrer müssen/mussten sich heute erneut in einem Berufungsverfahren verantworten.
(Danke, Bemme!)

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Verurteilt wegen 0,01 Gramm Gras

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(Foto unter CC BY 2.0 von Don Goofy)

Und weil mir gerade beim Thema sind; aus dem Hanfjournal:

„Eine Lehrerin wurde aufgrund des Besitzes von 0,01 Gramm Cannabis heute zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Wie die “Hersbrucker Zeitung” in ihrer online-Ausgabe meldet, habe die Richterin eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt, weil aufgrund ihrer Position als Lehrkraft Nachahmungsgefahr und somit ein berechtigtes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestünde.

Bei der 42jährige Frau hatte ein Polizeibeamter im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Papierchen mit einer nicht wiegbaren Cannabis-Anhaftung gefunden. Man habe sich, so der Polizist vor Gericht, dann auf 0,01 Gramm “geeinigt”, es hätten jedoch auch 0,001 Gramm sein können, die Waage auf dem Präsidium war schlichtweg überfordert. Der Anwalt der Angeklagten zeigte sich entsetzt ob des Verfahrens, hatte er aufgrund der extrem Geringen Menge doch mit einer Einstellung gerechnet. Zugetragen hat sich die Posse selbstredend in Bayern, genau gesagt vor dem Amtsgericht in Hersbruck.“

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Das Bundesverfassungsgericht entschied: „Bullen raus“ kann man unter Umständen schon mal rufen

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(Foto unter CC BY-SA 2.0 von Marcus Sümnick)

Eine Aktivistin auf einer Münchner DGB-Kundgebung am 1. Mai 2008 hatte Beamte des polizeilichen Staatsschutzes erkannt, die sich in Zivilkleidung unter die Kundgebungsteilnehmer gemischt hatten. Darauf rief sie durch die Flüstertüte der Veranstalter, „Bullen raus aus der Versammlung!“ Da das nicht auf Anhieb fruchtete, wiederholte sie die Ansage noch einmal deutlicher: „Zivile Bullen raus aus der Versammlung – und zwar sofort.“ Die Polizei empfand das nicht als sonderlich freundlich, klar.

Später musste die Frau dann auf Anordnung des Münchner Amtsgerichts 250,00 EURO Strafe für ihre vermeintlich unzulässige Aufforderungen zahlen. Noch etwas später bestätigte das Oberlandesgericht Bamberg die Verurteilung. Das aber wollte die Verurteilte nicht auf sich sitzen lassen und erhob Verfassungsbeschwerde – mit Erfolg.

Die „Bullen raus“-Durchsage sei „versammlungsbezogen“ gewesen, erklärte eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Verfassungsgerichts. Versammlungsteilnehmer seien nämlich berechtigt, dafür einzutreten, dass „Polizisten sich außerhalb des Aufzugs bewegen“, und „dass nur die das Anliegen der Versammlung unterstützenden Personen an ihr teilnehmen“. Schließlich seien Demonstrationen „die körperliche Sichtbarmachung von gemeinsamen Überzeugungen“.

Offen ließ Karlsruhe, ob sich Zivilpolizisten der Versammlungsleitung vorstellen müssen, wenn sie sich unter eine Demonstration mischen.

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Bislang größtes Undercover-Presswerk für Schallplatten, CDs und DVDs in Europa ausgehoben

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(Foto unter CC BY 2.0 von FourthFloor)

Hooopsie! Im Raum Aschaffenburg und im angrenzenden Hessen haben irgendwelche Leute wohl illegal ein Presswerk für CDs, DVDs und für Schallplatten betrieben. Klar, dass der Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI) da nicht tatenlos zusehen konnte und die Staatsanwaltschaft dazu bewogen hat, mal ein paar Durchsuchungen mit Hinblick auf eine etwaige Strafverfolgung durchzuführen. Das hat diese getan und ist fündig geworden.

Genaue Zahlen gibt es, was nicht wirklich überraschend ist, keine, es ist von “ umfangreichem Beweismaterial“ die Rede, welches sichergestellt wurde.

Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI, kommentiert: „Mit einem Marktanteil von rund 70 Prozent erfreut sich die physische CD nach wie vor einer hohen Nachfrage in Deutschland – das zeigt sich nicht nur im legalen Geschäft, sondern leider auch auf den illegalen Marktplätzen. Mit der aktuellen Durchsuchungsaktion konnte dank der hervorragenden Vorarbeiten und vor allem der präzisen Arbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei dem offenbar bislang größten Undercover-Presswerk für Tonträger in Europa der Stecker gezogen werden. Das Equipment, dass dabei ans Licht gekommen ist, zeigt einmal mehr, dass hier nicht Kleinkriminelle am Werk sind, sondern professionelle Strukturen, die mit ihrer kriminellen Energie sowohl den Künstlern als auch den Tonträgerherstellern massiven Schaden zufügen.“

Hoffentlich nicht nur 36 DVD-Brenner und so ein Teil, dass einen dazu befähigt selber Platten schneiden zu können. Beim BVMI weiß man das ja nie nicht so recht. Nichts Genaues weiß man nicht, aber der BVMI kümmert sich. Nicht nur um digitale Kopien, die ja nach deren andauernden Aussagen fast zum Tod der Musikindustrie geführt haben.

Aber auch international feiert man:

Jeremy Banks, Director of Anti-Piracy, IFPI: „Wir freuen uns sehr, dass wir dabei unterstützen durften, ein Undercover-Presswerk von industriellem Ausmaß aufzuspüren, sodass die deutschen Behörden entsprechend einschreiten konnten. Auch wenn heute die digitale Piraterie die Schlagzeilen bestimmt, verdeutlicht dieser Fall anschaulich, dass die Musikindustrie weiterhin auch gegen diejenigen vorgeht, die unrechtmäßig mit Musik Geld verdienen, indem sie unlizenzierte physische Tonträger herstellen, verbreiten und verkaufen.“

Na dann…

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Vier Jahre Haft für 75-jährigen Berliner mit Cannabis-Plantage

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(Foto unter CC BY-SA 2.0 von Coleen Danger)

In Berlin wurde ein Rentner zu vier Jahren Haft verdonnert, weil er in seinem Keller in Lichterfelde eine Gras-Plantage mit 89 Pflanzen betrieb.

In einem vorherigen Prozess ging man noch davon aus, dass er die Knospen der Pflanzen nur zu Geld machte um seine Rente ein wenig aufzubessern. Nun kam raus, dass er mit Hilfe einer 71-jährigen Komplizin allerdings wohl mehr Kohle mit dem Dope einnahm, als er bis ans Lebensende an Rente je hätte beziehen können.

Es war für ihn, der einst eine Baufirma hatte und keine Vorstrafen, der zweite Prozess um seinen Abstieg ins kriminelle Geschäft. Aus einer „Mischung von Naivität und Spitzbübigkeit“ habe er sich treiben lassen, hatte er in seinem Geständnis erklärt. Ein Gedanke habe ihn geradezu mit kindlicher Freude erfüllt: „Jeder hält mich für den netten, alten Herrn, dabei betreibe ich im Keller eine Haschischplantage.“ 20 Monate lang.

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Kreidemalerei von Kindern ist eine Ordnungswidrigkeit

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(Foto unter CC von die.tine)

„Komm wir malen eine Sonne auf den grauen Pflasterstein
Und wir laden alle Leute aus der Strasse dazu ein
Weil es lustig aussieht kriegt die Sonne einen roten Mund
Und wer will der malt die Strahlen wie ein Regenbogen bunt“

sang Frank Schöbel in den 80ern einst mit und zu den Kindern der anderen, längst vergessenen Republik. Und alle malten.

http://vimeo.com/43592775
(Direktlink)

Das ist lange her, heute ist das mit Kreide auf Plastersteinen Malen eine Ordnungwidrigkeit. So zumindest antwortet das Dezernat Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice in Jena auf eine Nachfrage von Mike Niederstraßer für Jenapolis.

“Rein rechtlich gesehen stellt das “Bemalen” der öffentlichen Straßen (auch mit Kreide) eine Verschmutzung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. a) der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jena dar und kann auch, wenn der Verantwortliche der Verunreinigung gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung diese nicht unverzüglich beseitigt, als Ordnungswidrigkeit behandelt werden.
Hier wird aber nur das Nichtbeseitigen als Owig behandelt und verfolgt. Im Falle einer Mitteilung an und Zustimmung durch die Ordnungsbehörde, steht einer Straßenmalerei mit Straßenmalkreide nichts im Wege.”

(via StreetArt in Germany)

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Wenn sich die GEMA und YouTube kloppen und die GEMA gegen die Sperrtafeln von YouTube gerichtlich vorgehen will

Das sind ja die Momente, in denen einem immer zu wenig Popcorn in der Küche scheint.

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Folgendes: In Kiew brennen gerade die Straßen, es werden via Youtube Livestreams gestartet, die dann im schlechtesten Fall hierzulande nicht zu sehen sind. Natürlich nicht. Youtube kassiert die Dinger. Nicht weil sie diese zensieren wollen würden oder die GEMA tatsächlich Rechte daran anmeldem würde oder so. Nein, nur weil es aber durchaus sein könnte, dass die GEMA aus irgendwelchen Gründen daran mal tatsächlich irgendwelche Rechte einräumen könnte. So, wie das bei 3649 Videos der Fall ist, die ihr jeden Tag nicht auf Youtube sehen könnt. Youtube begründet das dann gerne immer mal mit „Wir würden euch die Videos ja gerne zeigen, aber die GEMA lässt uns nicht.“, was natürlich Bullshit ist, wie mittlerweile hoffentlich viele wissen.

Aber die GEMA drängt, anders als von Youtube suggeriert, in wohl fast all dieser 3649 Beispielen Youtube nicht dazu. Das tut sie in lediglich 12 konkreten Fällen, die aufgrund eines Musterverfahrens durch die GEMA auf Youtube gesperrt worden sind. Sagt die GEMA. Und ich glaube das sogar. Also, dass es mehr tatsächlich nicht sind.

Nur wenn ich Youtube wäre und schon ein Musterverfahren von der GEMA am Arsch hätte, würde ich hier und dort auch prophylaktisch eingreifen und sperren lassen. Das nächste Verfahren kommt bestimmt. Ganz bestimmt. Da ist es gut, dem Kläger nicht all zu viel Futter zu bieten.

Also sperrt Youtube uns munter den Content weg und verweist auf die GEMA. Die GEMA findet das irgendwie gar nicht fair. Weil so böse wollen die eigentlich gar nicht sein. Können sie allerdings auch nicht, wenn Youtube den etwaig relevanten Content schon im Vorfeld mit Verweis auf die GEMA wegfischt. Die GEMA wirft Youtube in diesem taz-Interview nun vor, das aus rein propagandistischen Gründen genau so zu handhaben.

Die von Youtube eingeblendeten Sperrtafeln suggerieren fälschlicherweise, die GEMA wäre für die Sperrung der Videos verantwortlich. Das stimmt nicht.

Auch das glaube ich sogar. Teilweise. Aber eben auch immer mit dem Hinblick darauf, dass die GEMA durchaus Inhalte im Rahmen von kommenden Verfahren sperren würde, würde das Youtube nicht mit dem Verweis auf die GEMA ohnehin schon tun.

Die GEMA meint nun, Youtube betreibe da reine Stimmungsmache und die GEMA will sowieso immer nur das Beste für die Rechteinhaber. Auf auf voll fairer Ebene für alle, versteht sich.

Das mit den Sperrtafeln hat Youtube clever gemacht. Ich weiß nicht, welcher Algorithmus dem zugrunde liegt, ob die Sperrungen zufällig erfolgen oder bei Themen, die besonders viel Stimmung machen. Aber es führt ja zum Erfolg. Es ist gelungen, der Gema den Schwarzen Peter zuzuschieben. Leute wettern gegen die Gema, die niemals eine Rechnung von uns bekommen würden. Wir haben mit der privaten Nutzung von Musik nichts zu tun. Durch die Sperrtafeln hat Youtube es geschafft, die Gema doch im Privatleben der Menschen auftauchen zu lassen. Wir sind die, die ihnen den Genuss verwehren. Die Gema ist die Böse. Aber irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem wir „Nein“ sagen. Deswegen gehen wir jetzt auch gerichtlich gegen die Sperrtafeln vor.

[…]

Mit den Sperrtafeln wird die Öffentlichkeit seitdem bewusst in die Irre geführt und die Gema zum Sündenbock der Nation.

[…]

Youtube beeinflusst damit die öffentliche Meinung. So können sie mit dem Finger auf uns zeigen und sagen: „Wir würden euch die Videos ja gerne zeigen, aber die Gema lässt uns nicht.“ Das ist eine geschickte Marketing-Aktion. Dass sie gelingt, sieht man ja an den Hass-Nachrichten, die wir bekommen…

Mir kommen fast die Tränen, liebe GEMA. Aber wart Ihr es nicht, die selbst Weihnachtslieder in Kindertagesstätten und auf Weihnachtsmärkten zu Geld machen wolltet? Wart Ihr es nicht, die selbst für Veranstaltungen kassieren wolltet, auf denen einzig Creative Commons lizenzierte Musik lief? Wart Ihr es nicht, die die mittlerweile völlig verstaubte GEMA-Vermutung auf keinen Fall aufgeben wolltet, weil sie nach eurem Gutdünken immer noch die selbe Gültigkeit wie vor 30 Jahren hat? Und wart Ihr es nicht, die jetzt auch noch für das Einbetten von Videos kassieren wolltet, die Leute auf ihre Seiten per Youtube einbinden? Nicht? Dann bin ich bei euch. Aber dem ist leider so nicht. Ich reiche euch mein Taschentuch zum Tränen trocknen.

YouTube ist nicht weniger ein kapitalistischer den Boden zerfressender Schaufelbagger als die GEMA – machen wir uns nichts vor. Nur wenn ich mich für einen Sitz auf diesen Baggern entscheiden müsste, würde ich wohl auf dem von Team Youtube sitzen. Und dafür trägt eben nun nicht mal Google die Verantwortung. Etwa weil sie soviel dafür getan hätten, dass dem so ist, sondern eher die GEMA, weil sie immer noch soviel so wenig dafür tut, dass überhaupt auch nur irgendwer außer Dieter Bohlen und Christian Anders sich in ihrem Team wähnen würde.

Wie auch immer. Ich mach mal Popcorn warm.

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Die im Gefahrengebiet Hamburg festgestellten Gegenstände

Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft hatte am 09.01. an den Hamburger Senat ein kleine Anfrage gestellt, in der sie wissen wollte, wie die damalige Neuordnung des Gefahrengebietes zu Stande kam und welche Erkenntnisse sich aus der damit verbundenen Datenerfassung ziehen lassen. Der Hamburger Senat hat geantwortet (PDF). Also zumindest teilweise, weil Geheimnisse und so.

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Auch interessant aber ist eine Liste, der in der Zeit vom 04.01. bis 12.01.2014 im Gefahrengebiet Hamburg durch die Polizei festgestellten Gegenstände. Na wenn ich das mal nicht gelohnt hat und die Einschränkungen von Grundrechten rechtfertigt! Der gefundene Sprengstoff, vom dem Hamburgs Innensenator Neumann noch am 11.01. sprach, taucht in dieser Liste gar nicht auf – vermutlich meinte er die Böller, aber das klingt natürlich weniger dramatisch. Was man allerdings fand: eine Haushaltsrolle in Alufolie eingewickelt, innen ein Zettel mit der Aufschrift „Peng“!

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(via Publikative)

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