Christian Müller, der hier in Potsdam vor gut anderthalb Jahren versuchte, regelmäßig einen Pegida-Ableger auf die Straßen der Stadt zu bekommen, später seine Freundin auf offener Straße verprügelt haben soll und es auch sonst nicht immer ganz so genau mit der Gesetzgebung nahm, wurde nun aufgrund eines europaweit ausgeschriebenen Haftbefehls auf Fuerteventura festgenommen.
Er hatte in der Silvesternacht 2014/15 zwei jugendliche Partygäste verprügelt, war dafür verurteilt worden, ging in Berufung und tauchte später dann unter. Irgendwo auf den Kanaren, wo man ihn jetzt festnahm.
Er soll eine größere Summe Geld in eine Tanzbar investiert haben. Er selbst tritt seit April unter dem Namen „Christiano De La Vega“ bei Facebook auf, bezeichnet sich dort als Gründungssponsor des Lokals El Cubanito in Morro De Jable. Als Chefin trat seine Lebenspartnerin Anika K. auf, er als Angestellter. Damit war er offiziell registriert. Spanische Zivilbeamte schlugen dann in den späten Abendstunden des 7. September zu. Woher Müller das Geld für das Lokal hatte, in dem Schlagerabende oder Tanzkurse stattfanden und das schlecht gelaufen sein soll, ist unklar. Potsdamer Weggefährten hatten ihm vorgeworfen, sich mit der Pogida-Kasse davongemacht zu haben – was Müller via Facebook bestritt, ebenso wie untergetaucht zu sein. Das Lokal wurde zwei Tage nach der Festnahme geschlossen. Wie es von den Kanaren hieß, wolle auch Müllers Lebensgefährtin alsbald nach Deutschland zurückzukehren. Denn sie ist schwanger und erwartet Zwillinge.
Was soll man auch machen, wenn der Händler seines Vertrauens das Vertrauen verletzt? Ruft man halt die Polizei. Die werden sich schon kümmern. Taten sie.
In Berlin stand gestern ein Mann vor Gericht, weil er in der Nähe eine Polizistin gefurzt und damit ihre Ehre verletzt haben soll. Angezeigt wurde er nicht von ihr, sondern vom Gruppenleiter der 32. Polizeieinheit, die im Februar 2016 eine Personengruppe im Gefahrengebiet der Rigaer Straße im Friedrichshainer Nordkiez kontrollierte und im Sommer als Berliner Partypolizei beim G20-Gipfel zu zweifelhaftem Ruhm gelangte.
Jener Gruppenleiter will beobachtet haben, wie der Angeklagte zweimal in der Nähe einer Polizistin gefurzt haben soll und drohte mit einer Anzeige wegen Beleidigung. Später wurde dem vermeintlichen Pupser ein Strafbefehl in Höhe von 900 Euro zugestellt. Diesen wollte er nicht zahlen und legte Widerspruch ein. Es kam zur Varhandlung, bei der entschieden werden sollte, ob er durch Flatulenz eine Polizistin beleidigt und damit in ihrer Ehre verletzt hatte. Gehören tut sich das schließlich nicht. Dennoch hat die Richterin das Verfahren eingestellt.
„Es gab keine Auflagen, und das Gericht übernimmt auch sämtliche Kosten, was sehr selten ist“, betonte der Jurist gegenüber der taz. Trotz des humoristischen Aspekts sieht er aber auch ein Politikum in der Sache. „Dass ein Gruppenleiter der Polizei die Ehre einer Kollegin durch einen Furz verletzt sieht und Anzeige erstattet, ist die eine Sache. Dass dann aber die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Anklage zulassen, ist ein klarer Fall von behördlichem Versagen“, erklärte Werner gegenüber der taz.
Bei linksunten möchte man das Verbot in der Form wie es ausgesprochen wurde offenbar nicht hinnehmen und leitet rechtliche Schritte ein. Das Kapitel ist somit noch nicht beendet. Hier die Pressemitteilung der Anwälte.
Das Bundesinnenministerium hat heute die Seite „linksunten.indymedia.org“ verboten. „Die entsprechende Verfügung nach dem Vereinsgesetz wurde den in Freiburg lebenden Betreibern der Plattform zugestellt. Die Seite laufe „nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider“ und richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, heißt es in der Bekanntmachung des Ministeriums. Die Kennzeichen des Vereins wurden ebenfalls verboten.“
Im Grunde wurde nicht die Website verboten sondern ein Verein, der Indymedia.linksunten gar nicht ist.
Im Verfahren gegen die Plattform wandten die Sicherheitsbehörden einen Kniff an: Förmlich soll es sich um ein Vereinsverbot handeln – die Betreiber wurden demnach von den Behörden als Verein eingestuft, obwohl es sich formal um gar keinen handelt.
Es scheint, als wäre Wahlkampf und die Koalitionsparteien wollten sich schnell noch die Stimmen der AfD-Wähler zurückholen. Hier gibt es damit wieder ein paar tote Links mehr, denn Indymedia war auch immer ein ausgezeichneter Anlaufplatz, um antifaschistische Recherchearbeit in Anspruch nehmen zu können. Bliebt zu hoffen, dass es eine Alternative dazu geben wird. Wie auch immer die aussehen mag.
Vielleicht jetzt nicht so beste Idee, zu einem Gerichtsverfahren mit Weed in den Socken zu erscheinen. Klar, das ist alles sehr aufregend und man mag danach ja auch gerne wieder runterkommen. Aber erlaubt ist es halt leider noch nicht. Besonders doof, wenn der Richter ein so empfindliches Näschen hat, dass er das Gras in deinen Socken durch den halben Gerichtssaal riechen kann. So geschehen letzte Woche in Hannover.
Bei einer Verhandlung am Amtsgericht Hannover hatte der wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Angeklagte Marihuana dabei. Versteckt in seinen Socken. Doch der feinen Nase von Richter Koray Freudenberg entging dies nicht.
Wir alle kennen das freundliche Selfie des indonesischen Schopfmakaken Naruto, das auf der Kamera des Tierfotografens David Slater im Jahr 2011 entstanden ist. Slater war damals in Indonesien unterwegs, der Makake hatte sich die Kamera von Slater gezockt und mehrfach abgedrückt. Das tierische Selfie war eine Sensation. Nicht nur, weil bis dahin kein Affe von sich selber Fotos gemacht hatte, sondern auch, weil es das Urheberrecht auf den Kopf stellte. Das Foto ging viral und landete bei Wikimedia. Slater sah sich als Urheber und klagte gegen die lizensfreie Verbreitung des Fotos. Ein Gericht entschied gegen ihn. Ihm gehörte zwar die Kamera, aber das Foto hatte nunmal der Affe gemacht. Er allein sei der Urheber und hat bisher nicht gegen die Nutzung und Verbreitung geklagt. Aktuell listet Wikimedia das Foto unter Public Domain. Klingt alles nachvollziehbar und irgendwie plausibel.
Im Jahr 2015 kam dann die „Tierschutzorganisation“ PETA auf die Matte und wollte den Tierfotografen David Slater verklagen.
„Naruto von der indonesischen Insel Sulawesi müsse zum „Urheber und Eigentümer seines Fotos“ erklärt werden, heißt es darin. Das Urheberrechtsgesetz in den USA verbiete einem Tier nicht das Copyright, „und da Naruto das Foto gemacht hat, gehört ihm das Copyright, wie es jedem Menschen gehören würde“. Die Tierschützer wollen sämtliche Einnahmen durch das Foto verwalten und dem Tier zugutekommen lassen.“
Die Klage wurde damals abgewiesen. Der US-Richter deutete an, dass er eine ausgebesserte Klage von PETA wieder zulassen würde. PETA kam dem offenbar nach und klagte weiter. Aktuell so weit, dass Fotograf Slater ob seiner Gerichtskosten in die Pleite gegangen ist.
Klingt nach Affentheater, hat aber tragische Konsequenzen. David Slater hört sich müde an am anderen Ende der Leitung. „Ich wünschte, ich hätte die verdammten Fotos nie gemacht“, sagt er. „Sie haben mich finanziell und emotional ruiniert.“ Er könne seiner Tochter kein Fahrrad mehr kaufen, Reisen zu Wildtieren seien nicht drin. „Egal“, er seufzt, „die Lust am Fotografieren ist mir sowieso vergangen.“
Antje Engelhardt, die 2015 gemeinsam mit PETA bei einem Bundesgericht in San Francisco Klage im Namen des Affen eingereicht hatte, hat sich mittlerweile von PETA und dem daraus resultierenden juristischen Bohei distanziert und hat jetzt selber PETA am Hacken.
Ihr Vertrauen sei enttäuscht worden, formuliert sie vorsichtig, die Situation sei eskaliert. Im Mai 2016 zog sie sich aus dem Prozess zurück. Streng genommen fehlt Peta seither die Legitimation, für Naruto zu prozessieren, damit könnten die Chancen der Organisation sinken.
Antje Engelhardt klingelte nach der Eskalation bei dem amerikanischen Peta-Anwalt, mit dem sie zusammengearbeitet hatte, „um die Dinge zu klären“. Der rief die Polizei und ließ sie in Handschellen wegen Belästigung und Hausfriedensbruch abführen. Seither steht auch sie vor Gericht. „Das Verfahren läuft und kostet viel Geld.“
Nun wird der Fall Naruto vor einem Berufungsgericht in San Francisco verhandelt, das in den kommenden Monaten eine Entscheidung treffen will. Tierfotograf Slater gibt sich nicht sonderlich optimistisch.
Weil in den USA nicht automatisch der Verlierer eines Prozesses die Kosten trägt, rechnet David Slater längst nicht mehr mit einem Happy End. Er arbeitet nun als Tennislehrer. Und gerade, sagt er, frage er in der Nachbarschaft herum, ob jemand zum Hunde-Ausführen gebraucht wird.
Die „Tierschutzorganisation“ PETA hat ganz offenbar mehr für Tiere als für Schicksale von Menschen übrig. Auch dann, wenn diese ambitionierte und aktive Tierfreunde sind. Am Ende allerdings geht es wohl auch hier, wie so oft, ums liebe Geld. Das soll beim Erfolg ganz den Affen zu Gute kommen.
Liest sich wie eine Überschrift aus dem Postillon und klingt in der Tat schwer vorstellbar, aber der Thread dazu liest sich ziemlich seriös. Auf die Entscheidung bin ich gespannt.
#reallife: Richterin-Freundin muss entscheiden, ob Eltern offiziell. Namen des Kindes ans leider falsch geschriebene Tatoo anpassen dürfen.