Im August diesen Jahres brachte die BZ online einen Artikel über Dealer vom Görlitzer Bahnhof. Eine Facebook-Seite die von Berlin aus vehement Stimmung gegen Flüchtlinge und geplante Unterkünfte für jene macht, verlinkte diesen Artikel bei sich und hoffte womöglich auf das niveulose Gehate, das in den Kommentaren der Seite Gang und Gäbe ist. Es dauerte nicht lange und einer der Leser biss an. Er schrieb „Sofort nach Auschwitz dieses Scheißpack!!!!“ Der Beitrag wurde samt Artikel mittlerweile gelöscht. Die anderen Beiträge samt der Kommentare sind nicht weniger beschissen.
Ein User auf Facebook, ich nenne ich hier mal B., sah obigen Artikel samt Kommentar und dachte sich, dass dagegen irgendwas unternommen werden müsste. Vielem, das in ähnlich ekelhafter Manier durchs Netz geht, wird schließlich nur selten oder gar nicht widersprochen. B. also stellte bei der Berliner Polizei Strafanzeige gegen Volksverhetzung. Irgendwer muss schließlich mal etwas dagegen tun, dachte sich wohl B.
Nun bekam er Antwort von einem Berliner Staatsanwalt. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Argumentation des Staatsanwaltes kann ich durchaus folgen, bin aber dennoch irritiert, dass derartige Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, solange kein Betroffener Anzeige wegen Beleidigung stellt.
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