Christoph de Vries (CUD): Sachbeschädigung!!11!!einself!
https://twitter.com/VriesChristoph/status/1437859138957156354
Dr. Jovana Dzalto (DIE LINKE): Gib mal Stift, mach mal Foto.
3 Kommentare
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https://twitter.com/VriesChristoph/status/1437859138957156354
Dr. Jovana Dzalto (DIE LINKE): Gib mal Stift, mach mal Foto.
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Die AfD jammert seit Wochen landauf, landab, dass kaum irgendwo ihre Plakate hängen bleiben würden. Ob dem wirklich so ist, lässt sich schwer beurteilen. Zum einen kann ich mir gut vorstellen, dass die hier und dort gerne entfernt werden. Zum anderen passt nur die Behauptung, dass dem so wäre, auch ganz gut in das “Alle-gegen-uns”-Schema, welches die AfD seit Anbeginn vor sich herschiebt. Ich weiß es also nicht.
Nun hat die Linke in Sachsen Plakate von sich gefunden, die wohl erst verschwunden waren und nun mit dem Konterfei von Herrn Lucke wieder aufgetaucht sind. Sagt die Linke Sachsen. Klar, was da so an Kommentaren reinfährt. “Die Linke hat ihr Logo auf die Plakate der AfD gestencilt!” oder “Die haben den Lucke doch selber darauf geklebt!” Die Anhängerschaft der AfD ist sich einig: “So was würde nie wirklich passieren!” Für sie ist die AfD – wie so oft (wenn nicht gar immer) – völlig unfehlbar. Verblendet sind ja da immer nur die anderen. Man kennt das.
Dass unsere Plakate plötzlich "verschwinden" ist nicht neu.Dass Pappen so wieder auftauchen schon.Hackt's, #AfD? (td) pic.twitter.com/IMMl5pSLxm
— DIE LINKE. Sachsen (@linke_sachsen) May 19, 2014
Die LINKE hat verschiedene Anträge zur ihrem kommenden Europaparteitag in Hamburg veröffentlicht. Zwischen den vielen Anträgen findet sich auf Seite 34 einer, der darum bittet, den Beschluss zu fassen, die Internationale nicht mehr zu singen.
“Der Parteitag möge beschließen:
Aussetzung der akustischen oder gesanglich musikalischen Intonierung des Liedes “Die Internationale“ innerhalb der Partei DIE LINKE, bis ein Ergebnis über die zukünftige Anwendung und Verwendung vorliegt, da die gesangliche musikalische Intonierung des Liedes “Die Internationale“ zwar kämpferisch ist, aber auch militaristisch, gewalt- und kriegsverherrlichend ist, ein Symbol des Kapitalismus darstellt und Militarismus ein Element des rechten politischen Spektrums ist, genauso wie die deutsche Nationalhymne.”
Kann man von mir aus fordern, weil mir das – ganz ehrlich – auch ein bisschen egal ist. Im selber Antrag ergibt sich der Antragsteller dann seiner ganz eigenen Form von Musiktheorie und packt Techno-Liebhaber mal ganz nebenbei ins konservative Lager und schlimmer noch: ins rechte Spektrum.
“Musik unterteilt sich politisch in 3 Richtungen, der linken Musik, des Mainstream und der rechten Musik. Charakter linkspolitischer Musik ist der melodisch bis stark melodische Bereich. Der Mainstream oder neutrale Musik kennzeichnen eine Mischung aus beiden, und rechtspolitische Musik ist stark rhythmisch bis monoton rhythmisch. Monoton rhythmische Musik findet sich beim Militär, und diente mit monotonen Trommelschlägen in der Geschichte beim Einsatz von Menschenschlachten. Sie ist Symbol des Kapitalismus, da es die Zählweise von Geld 1 Euro, 2 Euro, 3 Euro usw.
Aber auch die Musikrichtung Techno gehört dazu, da dort die monotone technologische Zählweise 01 01 01 01 … ist, woraus sich ein monotoner Musikrhythmus ergibt, der somit auch eine moderne Interpretationsform des Militarismus ist. Daraus erklären sich auch die Besucher von sogenannten Techno-Loveparades, die vorwiegend aus dem konservativen bis rechtspolitischen Spektrum kommen. Wer auf ein Techno-Konzert geht, geht nicht auf ein Rock-Konzert und anders herum genauso. Es sind zwei verschiedene Kultur- und kulturpolitische Welten. Während die Besucher von Techno-Konzerten vorwiegend aus dem konservativen und rechten Spektrum kommen, sind die Besucher von Rock-Konzerten im linkspolitischen Bereich zu Hause. Nicht ohne Grund haben auch Rechte Gruppierungen in Duisburg nach dem katastrophalen Vorfall mit 21 Toten für die Abwahl des Oberbürgermeisters plädiert.
Friedensmusik oder Friedenslieder, melodisch gesungen zu melodischer Musik, dagegen sind immer melodisch und sind damit linkspolitisch.”
Kracher! Damit ist auch das mal kurz und knapp erklärt und man kann ja fast dankbar darüber sein, dass ein richtiger Auskenner, dass mal so auf den Punkt gebracht hat. Außerdem hat die LINKE auch schon einen Alternativvorschlag für “Die Internationale” ins Gespräch gebracht. Ich finde, dass passt.
Wer jetzt den Link zur Titanic sucht – spart euch die Mühe, ich habe ihn auch nicht finden können.
(via Christian)
Erst lange keine Regierung, dann dieses Schwarz-Rote Gebilde, das diesen Job übernehmen soll und jetzt gleich mal Porno im Bundestag. Gab es so auch noch nicht, wie ich glaube. Während die Pöstchen gerade frisch sortiert sind und die Sessel erstmal neu ausgesessen werden müssen, trägt die Linke schonmal diese Redtube-Abmahn-Farce in die parlamentarischen Hallen und stellt ein paar Fragen. Die so genannte Abmahndeckelung nämlich, die ja noch von Schwarz-Gelb geschaffen wurde, scheint nicht so richtig das zu deckeln, was sie deckeln sollte. Ist ja nicht so, dass einige das damals schon vermutet hatten, nein.
Nicht, dass ich glaube, dass da sonderlich viel bei rauskommen mag, aber das Thema kann auch gerne mal auf politischer Ebene debattiert werden. Da nämlich gehört es hin – gerade weil das Urheberrecht genau dort seit Jahren nicht der Realität angepasst wurde. Porno!
Inhalt der Anfrage:
2 Kommentare1. Hält die Bundesregierung das reine Betrachten eines Videostreams für eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen hält die Bundesregierung dies für illegal und damit abmahnwürdig?
2. Sieht die Bundesregierung Bedarf, rechtlich verbindlich zu regeln, ob das reine Betrachten eines Videostreams eine Vervielfältigung darstellt? Wenn ja, gibt es dafür bereits konkrete Pläne?
3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen der Anwaltskanzlei U+C vor dem Hintergrund, dass das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken Massenabmahnungen eigentlich unterbinden sollte und eine Deckelung der Anwaltskosten zum Ziel hatte?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen des Gesetzes gegen unseriösen Geschäftspraktiken, insbesondere in Bezug auf Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet?
5. Sieht die Bundesregierung Bedarf, weitergehende Regelungen einzuführen, um Massenabmahnungen, wie die der Anwaltskanzlei U+C, zu unterbinden? Wenn ja, welche Regelungen wären dies?
6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der möglicherweise rechtlich fragwürdigen Beschaffung der IP-Adressen der einzelnen Nutzerinnen und Nutzer durch „The Archive AG“?
7. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Anordnung des Landgericht Kölns, Nutzerdaten herauszugeben, obwohl die rechtliche Frage, ob das reine Betrachten eines Videostreams eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, rechtlich nicht abschließend geklärt ist?
8. Sieht die Bundesregierung Bedarf, Gerichten eine Einzelfallprüfung bei Auskunftserteilungen unter Verwendung der Verkehrsdaten vorzuschreiben, um ungerechtfertigte Abmahnungen zu vermeiden?
9. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, sich gegen eine unberechtigte Abmahnung zur Wehr zu setzen, vor dem Hintergrund, dass der Auftraggeber der Anwaltskanzlei U+C „The Archive AG“ seinen Sitz in der Schweiz hat?