Wir hier ganz für uns ganz heimelig wissen ja alle, dass Axel Voss (CDU) ganz offensichtlich zu den Ahnungslosen in Sachen digitaler Nutzung gehört. Brauchen wir uns auch gar nicht weiter drüber zu belustigen, leben wir seit über 20 Jahren mit. Und stört uns auch gar nicht weiter, solange Eierköpfe wie er, uns nicht in dem Netz rumzupfuschen versuchen, das wir seit über 20 Jahren so lieben. Und genau dann wird es zum Problem, dass Tüpen wie er keine Ahnung haben, aber von irgendwem dazu befähigt wurden, tiefgreifende Entscheidungen darüber treffen zu sollen. Will heißen: dass der keine Ahnung hat ist klar, wie wenig Ahnung der aber tatsächlich hat, ist ein bisschen beängstigend. Und dann ist’s nicht lustig, sondern eher sehr, sehr traurig. Weil dem Eierkopf eben keiner erklärt hat, dass er nicht weiß, worüber er da redet – und worüber genau er da entscheidet. Wobei vielleicht tatsächlich irgendwer versucht haben mag, ihm das zu erklären. Er hat’s halt nicht verstanden und geht vom Gegenteil aus.
Gut, dass es Menschen wie Julia Reda gibt, die diesem Blödsinn entgegen zu treten nicht müde werden und immer noch volles Rohr dafür kämpfen, dass zumindest ein Teil des Netzes so bleibt, wie alle es, ganz ohne Artikel 13, lieben, leben und nutzen gelernt haben. Es wird wohl ihr letzter Kampf, denn die Julia, die für die Piratenpartei ins EU-Parlament gewählt wurde, ließ verlautbaren, dass sie erstmal keinen Bock mehr auf Politik hat.
Wer könnte ihr das nach all dem übel nehmen? Ich für meinen Teil nicht.
Das müsste mir eigentlich fast eine „+++Eilmeldung+++“ wert sein. Was sich hier gerade wie Satire liest, ist tatsächlich eine Meldung aus dem Jahr 2018: Um genauer zu sein, eine Meldung von heute.
Nach rund 10jähriger Verfahrensdauer haben der „Informationskreis AufnahmeMedien“, in dem die Hersteller und Importeure zusammengeschlossen sind, und die „Zentralstelle für private Überspielungsrechte“ ihren Rechtsstreit über Urheberrechtsabgaben für optische Speichermedien (CD- und DVD-Rohlinge) für die Jahre 2008 bis 2017 beigelegt und zudem einen Gesamtvertrag für die Zeit ab Anfang 2018 abgeschlossen. Hersteller und Importeure zahlen jetzt je CD-R 1,25 Cent und für jede mehrfach beschreibbare CD-RW 2,5 Cent. Für DVD-Rohlinge liegt die Abgabe je nach Kapazität zwischen 2,5 und 10 Cent pro Stück.
Jetzt, wo das geklärt ist, können wir endlich wieder ohne schlechtes Gewissen CD- und DVD-Rohlinge kaufen gehen. Gibt es die überhaupt noch irgendwo?
Mal was anderes, dessen Ausgang durchaus interessant sein könnte: Der Schweizer Graffiti-Künstler Adrian Falkner, bekannt unter dem Künstlernamen Smash 137, hat aktuell den US-Autokonzern General Motors verklagt. Der Autobauer habe ohne seine Zustimmung eines seiner Bilder zu Werbezwecken benutzt. Falkner verlangt finanzielle Genugtuung.
Im Jahr 2014 besprühte Falkner in Detroit eine Wand auf dem Dach einer Parkgarage. General Motors hat für eine Kampagne im Jahr 2016 einen Cadillac vor dem Motiv geparkt und mit einer Fotografie davon für ein Auto geworben. Das missfällt Falkner, der nicht um Einwilligung gebeten wurde. Er wirft General Motors vor, seine Kunst „ausgebeutet“ und seinen Ruf beschädigt zu haben.
Falkner fordert Schadensersatz. General Motors habe die Kunst des Schweizers dazu benutzt, ein junges, urbanes und cooles Image zu kreieren, heisst es. Ausserdem hätte es dazu gedient, den Absatz des 314 PS starken Boliden zu beflügeln. Denn die Werbung lief nicht nur im Netz. Die Kampagne wurde auch von autorisierten Cadillac-Händlern weiterverbreitet.
Sebastian Tomczak, der auf little-scale.blogspot.com über seine Faszination für Sound und Technologie bloggt, berichtet per Twitter, dass es auf ein von ihm hochgeladenes Video, das nicht mehr als 10 Stunden weißes Rauschen erklingen lässt, aktuell fünf Urheberrechtsansprüche von Seitens YouTube gibt.
The culprit appears to be YouTube’s hapless and hostile contentID system, which automatically matches portions of different videos, makes stupid conclusions about intellectual property, then invites corporate customers to „claim“ and monetize other people’s work as their own.
Irgendwelche Geeks bei Google haben einen Weg gefunden, Wasserzeichen aus Stock-Fotos unsichtbar zu machen. Im besten Fall natürlich nur für den privaten Gebrauch, aber das scheint offenbar zu funktionieren. Erstmal und für drei Wochen bis zu vier Monaten. Oder so.
The vulnerability of current watermarking techniques lies in the consistency in watermarks across image collections. Therefore, to counter it, we need to introduce inconsistencies when embedding the watermark in each image. In our paper we looked at several types of inconsistencies and how they affect the techniques described above. We found for example that simply changing the watermark’s position randomly per image does not prevent removing the watermark, nor do small random changes in the watermark’s opacity. But we found that introducing random geometric perturbations to the watermark — warping it when embedding it in each image — improves its robustness. Interestingly, very subtle warping is already enough to generate watermarks that this technique cannot fully defeat.
Wir alle kennen das freundliche Selfie des indonesischen Schopfmakaken Naruto, das auf der Kamera des Tierfotografens David Slater im Jahr 2011 entstanden ist. Slater war damals in Indonesien unterwegs, der Makake hatte sich die Kamera von Slater gezockt und mehrfach abgedrückt. Das tierische Selfie war eine Sensation. Nicht nur, weil bis dahin kein Affe von sich selber Fotos gemacht hatte, sondern auch, weil es das Urheberrecht auf den Kopf stellte. Das Foto ging viral und landete bei Wikimedia. Slater sah sich als Urheber und klagte gegen die lizensfreie Verbreitung des Fotos. Ein Gericht entschied gegen ihn. Ihm gehörte zwar die Kamera, aber das Foto hatte nunmal der Affe gemacht. Er allein sei der Urheber und hat bisher nicht gegen die Nutzung und Verbreitung geklagt. Aktuell listet Wikimedia das Foto unter Public Domain. Klingt alles nachvollziehbar und irgendwie plausibel.
Im Jahr 2015 kam dann die „Tierschutzorganisation“ PETA auf die Matte und wollte den Tierfotografen David Slater verklagen.
„Naruto von der indonesischen Insel Sulawesi müsse zum „Urheber und Eigentümer seines Fotos“ erklärt werden, heißt es darin. Das Urheberrechtsgesetz in den USA verbiete einem Tier nicht das Copyright, „und da Naruto das Foto gemacht hat, gehört ihm das Copyright, wie es jedem Menschen gehören würde“. Die Tierschützer wollen sämtliche Einnahmen durch das Foto verwalten und dem Tier zugutekommen lassen.“
Die Klage wurde damals abgewiesen. Der US-Richter deutete an, dass er eine ausgebesserte Klage von PETA wieder zulassen würde. PETA kam dem offenbar nach und klagte weiter. Aktuell so weit, dass Fotograf Slater ob seiner Gerichtskosten in die Pleite gegangen ist.
Klingt nach Affentheater, hat aber tragische Konsequenzen. David Slater hört sich müde an am anderen Ende der Leitung. „Ich wünschte, ich hätte die verdammten Fotos nie gemacht“, sagt er. „Sie haben mich finanziell und emotional ruiniert.“ Er könne seiner Tochter kein Fahrrad mehr kaufen, Reisen zu Wildtieren seien nicht drin. „Egal“, er seufzt, „die Lust am Fotografieren ist mir sowieso vergangen.“
Antje Engelhardt, die 2015 gemeinsam mit PETA bei einem Bundesgericht in San Francisco Klage im Namen des Affen eingereicht hatte, hat sich mittlerweile von PETA und dem daraus resultierenden juristischen Bohei distanziert und hat jetzt selber PETA am Hacken.
Ihr Vertrauen sei enttäuscht worden, formuliert sie vorsichtig, die Situation sei eskaliert. Im Mai 2016 zog sie sich aus dem Prozess zurück. Streng genommen fehlt Peta seither die Legitimation, für Naruto zu prozessieren, damit könnten die Chancen der Organisation sinken.
Antje Engelhardt klingelte nach der Eskalation bei dem amerikanischen Peta-Anwalt, mit dem sie zusammengearbeitet hatte, „um die Dinge zu klären“. Der rief die Polizei und ließ sie in Handschellen wegen Belästigung und Hausfriedensbruch abführen. Seither steht auch sie vor Gericht. „Das Verfahren läuft und kostet viel Geld.“
Nun wird der Fall Naruto vor einem Berufungsgericht in San Francisco verhandelt, das in den kommenden Monaten eine Entscheidung treffen will. Tierfotograf Slater gibt sich nicht sonderlich optimistisch.
Weil in den USA nicht automatisch der Verlierer eines Prozesses die Kosten trägt, rechnet David Slater längst nicht mehr mit einem Happy End. Er arbeitet nun als Tennislehrer. Und gerade, sagt er, frage er in der Nachbarschaft herum, ob jemand zum Hunde-Ausführen gebraucht wird.
Die „Tierschutzorganisation“ PETA hat ganz offenbar mehr für Tiere als für Schicksale von Menschen übrig. Auch dann, wenn diese ambitionierte und aktive Tierfreunde sind. Am Ende allerdings geht es wohl auch hier, wie so oft, ums liebe Geld. Das soll beim Erfolg ganz den Affen zu Gute kommen.
Jeder kennt das jedem bekannte Run DMC Logo. Auch ohne, dass jeder es als heute gerne genutzte Adaption schon mal gesehen hätte. Run DMC steht in erster Linie immer für Run DMC.
Nun ist es so, dass ob der Popularität des Logos einige Leute im popkulturellen Kontext wohl dachten, dass sich damit Schotter machen ließe und so druckten sie jenes Logo munter auf Shirts, Tassen und auf alles, was sich eben damit irgendwie zu Geld machen ließ. Unter den Verkäufern vorne weg Unternehmen wie Amazon und Walmart, die wohl ordentlich abgesetzt haben. Klar, dass einige der Käufer dachten, dass das im Sinne der ehemaligen Run DMC-Mitglieder geschah. War es aber nicht. Im Gegenteil – diese wurden nie gefragt. Rapper Darryl „DMC“ McDaniels, Eigentümer der Marke Run DMC, hat jetzt eine Klage gegen die Unternehmen im US-Bundesstaat New York eingereicht. Er fordert Schadensersatz in Höhe von 50 Millionen Dollar. „Weil die Händler den Namen Run DMC missbräuchlich verwendet, verwässert und beschädigt hätten.“
Tougher Than Leather.
„Die Unternehmen führten Verbraucher in die Irre, die glauben könnten, dass Run DMC die mit dem Namen beworbenen Produkte unterstütze.
McDaniels‘ Angaben zufolge hat die Marke seit den Achtzigerjahren mehr als 100 Millionen Dollar eingespielt. Amazon und Walmart äußerten sich zunächst nicht zu der Klage.“
Soundcloud hat mit Soundcloud Go heute einen eigenen Streaming-Service an den Start gebracht, der sich neben Apple-Music und Spotify platzieren will. Soundcloud bietet dafür 135 Millionen Tracks an und möchte dafür 9,99 Euro monatlich. User der kostenlosen Variante erwartet in Zukunft Werbung.
Dass das musikalische Angebot sich von dem der aktuellen Marktführer unterscheidet, dürfte klar sein. Das Soundcloud dennoch nach wie vor auch ein soziales Netzwerk ist, ebenso.
„Wichtig ist aber, dass diese Probleme mit der Einführung von SoundCloud Go der Vergangenheit angehören und das auch für Nutzer, die kein Abo abschließen. Im Rahmen der Verhandlungen zu unserem Abodienst haben wie auch eine Einigung mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA in Deutschland erzielt. Das bedeutet, das man DJ-Mixe jetzt legal und problemlos auf SoundCloud stellen kann. Das ist also eine sehr positive Nachricht für DJs.“
Ob sich das auch gleich so umsetzen lässt, werde ich bei den Uploads einiger kommender Kalendermixe erfahren. Geil wäre das in jedem Fall!
Heute vor 20 Jahren. Das waren noch „Erfolgsmeldungen“, die es bis in die Tagesschau schafften.
Ich habe beim letzten Umzug ein halbes Dutzend 100er CD-Spindeln weggehauen, die sich in den Jahren 2002-2008 bei der Nutzung von eMule angesammelt hatten. Ich weiß nicht, wie viele Dateien da tatsächlich so drauf waren und kannte damals Leute, die auf diese Weise noch sehr viel mehr Dateien „gesammelt“ hatten.
Ein paar Jahre vorher waren 25.000 kopierte Videokassetten noch eine Nachricht.
„Schwerer Schlag gegen Video-Piraten: Polizei stellt bei Hausdurchsuchungen 25.000 illegale Spielfilm-Kassetten sicher.“
Es ist ein bisschen so, als würde heute die Hölle einfrieren. Was wohl keiner je für möglich gehalten hat, klappt dann doch: YouTube und Gema einigen sich nach jahrelangem Streit und wir werden vielleicht nie wieder diese blöden Sperrtafeltexte lesen müssen.
Die Google-Tochter zahlt nun eine Abgabe an die Gema – und YouTube-Nutzer sollen ab sofort Zugang zu Musikclips haben, die vorher nicht verfügbar waren. Das betreffe alle Videos der rund 70.000 Gema-Mitglieder sowie der Künstler, die die Gema im Ausland vertrete. Dank des Vertrags würden diese Künstler nun auch für das Abspielen der Videos auf YouTube bezahlt, hieß es in einer Gema-Mitteilung. Über die Höhe des Beitrags, die künftig per Video fällig wird, schweigen beide Seiten.
Worauf genau man sich da geeinigt hat, ist nicht bekannt. Aber es ist davon auszugehen auszugehen, dass YouTube weniger zahlt, als die Gema gefordert hat.