Wir erinnern uns: Im Prozess gegen Lothar König wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft auch schon mal Videos als Beweise eingebracht, auf denen etwas des eigentlich aufgenommenen Materials fehlte, weil daran rummanipuliert wurde. Da war man nicht so, da schnippelte man sich die Beweise so, wie sie einem nützlich erschienen. Aufgrund anderer Aufnahmen, die von Seiten der Demonstrierenden gemacht wurden, und die durch die Verteidigung vorgelegt wurden, konnten viele der Vorwürfe gegen Lothar König entkräftet werden. Ich will das jetzt auch nicht alles wieder hervorkramen, man findet das.
Es wurden Videos vorgelegt, die zeigten, wie zwei Polizisten ohne Ankündigung auf einen mutmaßlichen Steinewerfer einprügeln. Gegen die Beamten wurde daraufhin ermittelt. Nun wurden die Verfahren eingestellt. Natürlich.
Königs Verteidiger Eisenberg wertete die Szene als „Straftat im Amt“. Es sei „geprügelt, aber nicht gesprochen worden“, kritisierte der Rechtsanwalt in der Verhandlung gegen Pfarrer König. Dafür hätten die Polizisten zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Dresden Ermittlungen gegen die beiden Beamten wegen „gefährlicher Körperverletzung im Amt“ ein: Zum einen aufgrund eines Vermerks, den die führende Staatsanwältin Ute Schmerler-Kreuzer direkt nach dem Sichten der Videos im Gerichtssaal gemacht hatte, zum anderen aufgrund zweier Strafanzeigen.
Alles wie immer. Polizeigewalt ist kein Problem. Sie dient – wie fast immer – einem hehren Zweck. Weitermachen.
Auf SpOn steht dazu aktuell, dass ein von der Polizei „gefertigtes Video“ nicht belegen würde, dass der Festgenommene mit einem Stein geworfen hätte, man aber versucht hätte, ihn daran zu hindern, weitere Steine auf Menschen zu werfen.
Hä?
Ergibt jetzt nicht so wirklich Sinn. Aber die Staatsanwaltschaft Sachsen scheint ohnehin auf ganz eigenen Pfaden zu wandeln, wenn man sich den Verlauf der Prozesses gegen Lothar König so ansieht. Da überrascht das hier nur wenig.
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