Eine junge Frau aus Schwedt hatte vor, ihren Bundesfreiwilligendienst auf ehrenamtlicher Basis bei der BehindertenSelbsthilfe in Schwedt zu machen. Da die Frau ALG 1 bezieht, meint die Bundesagentur für Arbeit, dass das nicht zusammenpasst und drohte damit, ihr die ALG-Bezüge zu kürzen, oder gar ganz einzustellen. Die BehindertenSelbsthilfe schickte eben jener jungen Frau dann einen Aufhebungsvertrag. Offenbar hatte sie ihr Ehrenamt parallel zum Bezug des ALGs schon angetreten und der e.V. wollte sie davor bewahren, ohne Kohle dazustehen. Soweit, so beschissen. Aber noch nicht das Ende vom Lied.
Nachdem der Aufhebungsvertrag raus war, drohte die Agentur der jungen Frau damit, die Zahlungen an sie für drei Monate ganz einzustellen, da sie einem Aufhebungsvertrag zugestimmt hätte. Und bei einem solchen kürzt man dann halt mal. Weil man ja eingewilligt hat, eine Tätigkeit nicht mehr zu machen. Weil die Bundesagentur für Verwaltung von nicht Arbeitenden ja danach quasi verlangt hat. Kann man sich nicht ausdenken.
Hier die dazu gehörige Konversation auf Twitter.
Besonders treffend hier der vorletzte Absatz.
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