In Oberbayern ist ein 16-Jähriger in irgendeinem Garten, der nicht seiner ist, einfach mal in einen fremden Pool gestiegen um sich zu erfrischen. Wer kann ihm das angesichts der aktuellen Temperaturen auch verübeln? Ein Nachbar des Poolbesitzers tat das und rief die Polizei. Der junge Mann ergriff die Flucht und konnte eigentlich erst einmal entkommen. Allerdings war ein Polizeihubschrauber in der Nähe und konnte den Badegast „ausfindig“ machen, der daraufhin festgenommen wurde.
Während der Überprüfung des Anwesens auf Einbruchspuren flüchtete der junge Mann zu Fuß und versteckte sich. Ein von ihm mitgeführtes Fahrrad ließ er zurück. Durch einen aufgrund eines anderen Einsatzes zufällig in der Nähe befindlichen Polizeihubschrauber konnte er jedoch kurze Zeit später wieder ausfindig gemacht und durch die weiteren Einsatzkräfte festgenommen werden. Es handelte sich um einen 16-Jährigen aus dem Landkreis Eichstätt. Ihn erwartet nun für seine Erfrischung im fremden Pool eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Da er zu dem mitgeführten Fahrrad keinen Eigentumsnachweis erbringen konnten, wurden zudem Ermittlungen zur Herkunft des Rades aufgenommen.
Das erinnert mich unweigerlich daran, dass wir in dem Alter nachts mit der Gang immer ins Freibad gingen. Angesichts solcher Polizeimeldungen bin ich ja froh, dass damals nicht das SEK ausrückte, um uns zu stellen.
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