(Foto: Pmk58 • CC BY-SA 3.0)
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das nicht sonderlich charmante Kürzel “ACAB”, welches für “All Cops Are Bastards” aber auch für “All Cats Are Beautiful” oder “Acht Cola Acht Bier” stehen kann, im Regelfall nicht als Beleidigung gilt und als solches von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Das BVerfG hat damit zwei aktuelle Urteile niederer Gerichte gekippt, die wegen der öffentlichen Darstellung von “ACAB” Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt hatten.
Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts hob nun beide Verurteilungen auf, weil sie das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzten. Zwar sei es möglich, alle Mitglieder einer Gruppe unter einer Kollektivbezeichnung zu beleidigen, so Karlsruhe. Wenn das Kollektiv aber sehr groß ist, sei in der Regel nicht mehr der einzelne, sondern nur noch das Kollektiv gemeint, hier die Polizei als Institution.
Die Gewerkschaft der Polizei findet das erwartungsgemäß nicht so schön:
21 KommentareDie Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte das Urteil. GdP-Vorsitzender Oliver Malchow verwies darauf, dass die Abkürzung “ACAB” nahezu immer in Verbindung mit Gewalt gegen Polizisten stehe. Für seine Kolleginnen und Kollegen sei die Gerichtsentscheidung ein “Schlag ins Gesicht”.
(Tagesschau)