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SEK stürmt falsche Wohnung und entschädigt den Betroffenen mit Amazon-Gutschein in Höhe von 50 Euro

(Foto: Alexas_Foto)

In Essen hat ein SEK fälschlicherweise die Wohnung eines 28-jährigen Students gestürmt. Der war allerdings die falsche Zielperson. Diese wohnte ein Stockwerk tiefer.

Die Ermittler brachen die Wohnungstür auf, zündeten einen sogenannten „Irritationskörper“ – der laut knallt – und fanden den vermeintlichen Tatverdächtigen in seinem Bett. Sie fesselten ihn, brachten ihn zu Boden.

Nach seinen Aussagen wurde ihm eine Waffe einen Kopf gehalten, was die Polizei bestreitet.

Als Wiedergutmachung hatte der SEK-Leiter dem Studenten dann einen Amazon-Gutschein in Höhe von 50 Euro geschenkt und gedacht, die Sache sei damit erledigt. War sie aber nicht, der Student ging zu einem Anwalt. Der fordert nun ein Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe.

Zugabe:

Der eigentliche Tatverdächtige wurde übrigens beim gleichen Einsatz erwischt, kam aber schnell wieder frei, weil – so die Polizei – in der Wohnung des Verdächtigen keinerlei Beweismittel gefunden werden konnten.

4 Kommentare

  1. Rudi Röbel10. Februar 2022 at 14:50

    Im Blogpost steht hier: „Als Wiedergutmachung hatte der SEK-Leiter dem Studenten dann einen Amazon-Gutschein in Höhe von 50 Euro geschenkt und gedacht, die Sache sei damit erledigt.“

    Das geht so nicht aus dem Artikel hervor. Richtig ist vielmehr, dass der SEK-Leiter persönlich um Entschuldigung gebeten hat und zusicherte, dass alle materiellen Schäden übernommen werden und nur als eine erste Geste aus eigener Tasche den Gutschein besorgt hat. Mitnichten sollte mit den 50 Euro der Fehler abgegolten sein. Der Beamte vor Ort kann nicht selber über Schmerzensgeld entscheiden, die Verfahrenswege sind da generell in einer Verwaltung anders. Man kann kritisieren, dass die Abläufe schneller und besser und unbürokratischer bei solchen seltenen Fehlern werden sollen, die natürlich Betroffene auch psychische Folgen haben können. Der hier erweckte Eindruck, die Polizei wollte sich jedoch mit 50 € drücken und aus der Affäre ziehen, stimmt nicht mit der Realität überein.

  2. Wolf-Dieter Busch10. Februar 2022 at 17:56

    In der Sache hat der Student Recht. Allerdings ist jeder Prozess mit Risko (= Kosten) verbunden. Auf hoher See und vor Gericht siehst du dem Herrn ins …

  3. Wolf-Dieter Busch10. Februar 2022 at 17:57

    Das Foto ist gut ausgesucht. Erinnert mich an einen Spielfilm vor längerer Zeit: Karniggels.

  4. Wielangenoch10. Februar 2022 at 20:03

    SEK-Leiter sichert eine Kostenübernahme für den entstandenen Schaden zu, aber mit anderen Worten , der Geschädigte soll selbst für den Handwerker besorgen und die Rechnung zuschicken. Besser wäre gewesen direkt mit einen Handwerker auftauchen und für die Dauer der Schäden Beseitigung eine andere Unterkunft zur Verfügung stellen. Der Geschädigte wird jetzt aus dieser Wohnung ausziehen wollen.

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