(Foto: Will Folsom • CC BY 2.0)
Plattensammler Andreas v.d.W. hat sich vor acht Jahren in einem Plattenladen Pink Floyds „The Man And The Journey“ gekauft. Diese wollte er jetzt loswerden und setzte sie bei eBay rein. Nach nicht mal 24 Stunden löschte eBay das Angebot. Kurz darauf bekam v.d.W. ein Schreiben mit einer Abmahnung von einer Kanzlei: Urheberrechtsverstoß, die von ihm angebotene Scheibe war ein Bootleg, von dem er nichts wusste.
Kay Spreckelsen von der auf Urheberrecht spezialisierten Rasch-Anwaltskanzlei: „Sogenannte Bootlegs tauchen relativ häufig auf. Wer solche Mitschnitte in Umlauf bringt und vertreibt, kann damit viel Geld machen.“ Viele Einzelhändler wüssten gar nicht, dass sie illegale Ware anbieten. „Mit dem Kauf eines Bootlegs macht man sich nicht strafbar – mit dem Verkauf und der Verbreitung dagegen schon.“
Andreas v.d.W. zahlt die geforderten 400,00 EUR jetzt in Raten ab.
FTFY: zahlt die geforderten 400,00 EUR jetzt an die Ratten ab.