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788 Suchergebnisse für "muss los"

Die Redtube-Abmahnungen und was da “hintenrum” die letzten Monate passiert zu sein scheint

Klemens von Kowabit hat sich in den letzten Tagen mal durch die dafür vielleicht nicht irrelevanten Domain-Details und Quellcodes gewühlt und nicht ganz Uninteressantes aus dem dabei natürlich entstehendem Daten-Wirrwar gezogen. “Ach, kiek mal eener”, hört man mich beim Lesen dessen denken. Ich habe das technisch nicht detailliert überprüft, vertraue da aber auf Klemens seine Fähigkeiten, der sich folgende Gedanken darüber gemacht hat.

Crosspost-Komplettzitat mit freundlicher Genehmigung von Klemens: Du bist Porno! Alle sind Porno!

Jetzt hat es Pornouser erwischt und, wie immer in Abmahnrunden, auch Unschuldige. Das gehört dazu. Würde ich drauf wetten!

Da hat doch tatsächlich eine Firma aus der Schweiz, einen Anwalt aus Berlin beauftragt Adressen und Nutzer von IP-Adressen herauszubekommen, weil sie angeblich oder bewiesen urheberrechtlich geschützte Videos gestreamt haben. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass Streamen dem normalen Download wie in Tauschbörsen gleichkommt. Eine weitere Anwaltskanzlei hat die Adressaten dann abgemahnt. Alles zu lesen hier, hier, hier, hier und hier und hier. Ein Kölner Gericht hat dem Auskunftersuchen teilweise zugestimmt und das [vielleicht sogar] durch falsche Behauptungen und komplizierte Satzwindungen. Wer das hier liest, hat die oben verlinkten Beiträge und mehr sicher schon gelesen bzw. weiß von dem Fall. Ohne das Thema nochmal zu beschreiben, habe ich mal eine Recherche gemacht. Also das, was das Internet öffentlich hergibt.

[Rechteinhaber] ist eine Firma aus der Schweiz: The Archive AG. Die Firma hat eine Webseite namens the-archive.ch. Gehostet wird die Seite bei dem Anbieter wix.com (keine Anspielungen bitte, auch wenn manche Dinge schon lustig sind). Wix.com ist ein Baukastenanbieter. Dort erhält man eine fertige Webseite und muss nur noch seinen Inhalt reintippen. Die Domain ist korrekt auf die Firma registriert. Leider kann man bei der Schweizer NIC keine genauen Registrierungsdaten bekommen. Aber, was schreckt den Hacker. An der Spitze der Schweizer Firma stehen Deutsche. Was ist das größte Problem von uns Deutschen. Wir prahlen oft wie gut wir sind und was wir alles haben. Also prüfte ich, ob die deutschen Macher auch eine deutsche the-archive.de-Domain registriert haben. Und? Ja! Haben sie! Nichts ist cooler als eine gefüllte Visitenkarte. Die Domain wird weitergeleitet auf die Schweizer Domain und wurde registriert am 28.03.2013. Korrekt auf die Schweizer Firma registriert. Merken wir uns mal das Datum. Die Webseite der Firma ist übrigens für den Normalnutzer völlig überflüssig, nichts sagend und inhaltsleer.

Der Anwalt in Berlin wurde beauftragt eine Menge IP-Adressen per Gericht einem Anschlussinhaber zuzuordnen. Dafür muss er von seinem Klienten, entweder The Archive AG oder die andere Anwaltskanzlei, die IP-Adressen erhalten haben. Doch wo kommen die her? Dem Gericht in Köln wurde wohl mitgeteilt, dass mit Hilfe einer Software namens GladeII 1.1.3 die IP-Adressen herausgefiltert wurden und der Urheberrechtsverstoß ermittelt werden konnte. Ein Anwalt, der von einem Abgemahnten beauftragt wurde, hat bereits das Richtige getan: Die Software sollte geprüft werden! Die Software GladeII 1.1.3 stammt von der Firma itGuards Inc. aus den USA. Ein Angestellter der Firma soll außerdem mit einer eidesstattlichen Erklärung den Vorgang und die Funktionsweise der Software bestätgit haben. Die Firma hat auf Ihrer Webseite eine Adresse angegeben. Aber diese Adresse [scheint] nur ein Postfach bei einem Büroservice [zu sein]. Zusätzlich kannte bisher kein Mensch auf diesem Planeten (bis auf eine Hand voll Anwälte und eine schweizer Firma) diese US-Firma. Was vielleicht daran liegt, dass diese Firma erst am 21.03.2013 (http://www.bizapedia.com/de/ITGUARDS-INC.html) gegründet wurde. Der auftretende Gründungsagent ist die Firma Business Filings Inc. mit der Webseite http://www.bizfilings.com/ . Dort kann jeder mal eben eine nicht weiter nennenswerte Briefkastenfirma gründen. Die Webseite http://www.itguards.net ist genauso nichts sagend wie die Archive-Seite. Und wie es der Zufall will, es ist fast göttliche Fügung, wird die Seite der Firma itGuards auch bei wix.com gehostet. Die Domain wurde übrigends am 14.03.2013 registriert. Leider ist auf der Webseite kein namentlicher Kontakt aufgeführt. Auch bei der registrierten Domain wurde eine Anonymisierungsmöglichkeit genutzt. Das heisst, dass niemand außer dem Hoster den Inhaber der Webseite kennt. [Es scheint] Also: Eine Firma wird gegründet und hat eine Adresse mit einem Postfach, weder auf der Webseite, noch über die registrierte Domain kann ein Ansprechpartner gefunden werden. DAS [wäre] wahrlich eine lupenreine Geschäftsidee. Das schafft Vertrauen!

Ich glaube: Es gibt keine Software namens GladeII 1.1.3! Deshalb wird sie auch nicht geprüft werden können. Ich würde mich, hätte ich eine Abmahnung erhalten, auf alle Fälle auf diese Software stürzen und auf die dahinterstehende Firma.

Der März 2013 war für viele Leute ein arbeitsreicher Monat. Denn es gibt angeblich ein Gutachten zur Software GladeII. Ein Gutachten vom 22.03.2013. Also einen Tag nach Firmengründung der itGuards. Erwähnt wurde das Gutachten im Antrag beim Gericht. Eine Software wie die angebliche Glade-Dingens ist nicht in der Lage die Kommunikation zwischen zufälligen Internetnutzern und einem Streamingportal so zu analysieren, wie es in dem Antrag beschrieben wird, außer sie wäre direkt zwischen beiden Kommunikationspartnern etabliert und würde ähnlich arbeiten wie vielleicht Wireshark. Das wäre dann eine Form des Man-in.the-Middle-Angriffes – das Belauschen der Kommunikation.

Der März hatte es in sich. Da waren einige Leute ziemlich beschäftigt.

Da wir jetzt geklärt haben, dass es wohl keine Software gibt, die IP-Adressen hätte herausfinden können, mindestens die Glaubwürdigkeit der Firma itGuards Inc. völlig im Ar*** ist, müssen die Klagenden erstmal nachweisen, wie sie an die Adressen gekommen sind. Da [gäbe] es aber auch nur eine übersichtliche Anzahl von Möglichkeiten:

1. Die IP-Adressen wurden zufällig ausgewählt.

2. Den Abgemahnten wurde ein Trojaner, ein Virus oder eine andere Malware untergeschoben (per eMail-Spam oder manipulierter Webseite) und dadurch wurden die Pornokonsumenten beim tatsächlichen Pornogucken registriert.

3. Durch Werbebanner vielleicht auch entsprechendem Werbebannercode auf dem Pornoportal selbst, wurden die IP-Adressen der tatsächlichen Konsumenten registriert. Dann haben den Werbenden wohl die Werbeeinnahmen nicht ausgereicht. Ganz nach dem Motto: Verdienen wir Geld mit Werbung auf einem kostenlosen Videoportal mit unserem eigenen Video und verklagen wir dann die Konsumenten unseres Videos. Dolle Sache.

4. Durch manipulierte Links auf Webseiten, in Werbung oder per Spam oder in sozialen Netzwerken, konnten unschuldige Nutzer über umgeleitete Webadressen, oder über in Twitter verbreitete Links auf die Pornoseiten gelockt werden. Die müssen nicht mal den Pornofilm angeguckt haben. Die IP-Adresse wäre registriert. Falle schnappt zu! Es ist auch möglich, dass über manipulierten Code einfach ein übliches iFrame in der Größe eines Pixels zum Pornoportal weitergeleitet hat. Das kriegt man gar nicht mit, wenn so ein Teil geladen wird. Die manipulierten Links werden bspw. auch in Foren diskutiert mit einigen Beispielen. Unter anderem einer ähnlich klingenden Domain namens retdube.net, die natürlich anonym in Panama registriert wurde. Welcher Zufall!

5. Der Pornoanbieter arbeitet mit den Abmahnern zusammen.

Punkte 1 bis 4 können angegriffen werden, weil sie nicht legal sind. Auf alle Fälle eine Strafanzeige wert. Der Punkt 5 wäre dann das Ende des Pornoanbieters. Einerseits durchaus gut, andererseits wäre dann das Schicksal der Abgemahnten in den Händen der Richter und die urteilen in Fällen von Abmahnern nicht immer richtig.

Wenn ich eine Abmahnung erhalten hätte, würde ich wie immer vorgehen:

———————————-

Mein Adresse

Anwaltsadresse

Sehr geehrte Damen und Herren,

NEIN.

Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung

Ich

———————————-

Zusätzlich ein Auskunftsersuchen nach dem Bundesdatenschutzgesetz, darüber woher meine Daten ursprünglich in Anwalts Hände kommen. Im Gründe wissen wir es ja, aber so eine Anfrage kostet Zeit, kostet ein bisschen Geld und wird betreffende Anwälte nerven, da sie es beantworten müssen. In der Regel passiert dann nichts mehr. Ist mir mehr als einmal so gegangen. Die Abmahner wollen abkassieren. die gehen noch weniger Risiken ein, als der abgemahnte Nutzer. In diesem Pornofall werden die Leute, die freiwillig zahlen, nur aus Schamgefühl zahlen. Aber vergessen wir nicht, dass 30% des gesamten Internettraffics Pornographie ist. Statistisch gesehen sind 30% auch DEINES Traffics Pornographie.

Das ganze Vorgehen erinnert sehr an die Nigeria-Connection bzw. SCAM. Hier nur als Germany-Connection, betrieben von Anwälten und dubiosen Firmen, aber im rechtlich erlaubtem Rahmen (meist Vermarktungsrechte etc.). Bis sie selbst mal Fehler machen. Könnte in diesem Fall geschehen sein. Abwarten!

Nachtraege:

11.12.2013

Da der Pornoanbieter kostenlosen Inhalt anbietet, wäre eigentlich erstmal eine Abmahnung für diesen fällig. Wenn der Rechtinhaber an irgendwelchen Videos das unterlassen hat, könnte man auch davon ausgehen, dass ihm die Verfolgung der User als Primärziel wichtiger ist. Denn den Pornoanbieter redtube abzumahnen, wäre ein Brief. Aber 10.000de Nutzer, bringt wohl mehr. Das sollten Anwälte klären können.

Hier zwei wirklich gute Beiträge auf palawa und stern.

 

Auf xbiz – einem Portal nur für die Pornoszene – bestreitet die Firma, die hinter redtube steht, dass sie Nutzerdaten an Dritte weitergibt. Das ist aber falsch. Sie tut es so, wie jede kommerzielle Seite es tut: Über Ihre Werbung an den Werbeanbieter und an Trackingdienste. Dazu zählen bei redtube definitv Addthis und Google-Analytics (Dank an DoNotTrackMe für die Hilfe). Auch das Netzwerk Google+ ist mit eingebaut. Mindestens dort werden Verbindungen zu Dritten hergestellt, wenn man sie nicht am eigenen PC oder am Router blockiert. Zusätzlich bieten sie eine API für Entwickler an. Auch das ist ein Einfallstor für Außenstehende. Wäre interessant wie Addthis funktioniert und ob Kunden die über dieses Netzwerk Werbung vertreiben vielleicht IP-Adressen erhalten. (?)

 

12.11.2013

Habe ich gestern ganz vergessen:

Die Webseite von itguards und the-archive.ch liegen nicht nur beim selben Hostinganbieter wix.com, nein, die Webseiten wurden scheinbar, natürlich rein zufällig, auch auf dem selben Server abgelegt (216.185.152.151).

Ein paar Screenshots zum Vergleich, auch des Quelltextes, hab ich mir auch noch gemacht.

Und was gibt der Quelltext her? Nun, da wix.com ein Hostingbaukasten ist, wo jeder mal schnell eine Webseite bauen kann, kann man vielleicht auch mehr als eine Webseite bauen. Und zwar als der selbe User. Schauen wir uns die Userkennungen im Quelltext an:

1. the-archive.ch

Im Quelltext gibt es einen Java-Baustein der unter anderem folgende Zeile enthält:

var siteHeader = {"id":"c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6", "userId":"6e689ed3-
8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b"};

2. itguards.net

Die Zeile bei itguards.net, sieht wie folgt aus:

var siteHeader = {"id":"c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6", "userId":"6e689ed3-
8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b"};

Bei wix.com ist es möglich mehrere Webseiten unter einem Konto zu betreiben. Also scheinen itguards.net und the-archive.ch mindestens den selben Webdesigner zu haben. :D (Nachtrag: Oder es ist eben ein Club der sich gegenseitig das Vertrauen ausspricht! Glaubwürdigkeit sieht anders aus! Hier die Frage: Hat der Gutachter der Software absichtlich sein Gutachten so formuliert, oder wusste er eigentlich nicht was er tut?)

Wenn man andere Seiten bei wix.com besucht, wie bspw. diese hier:

http://www.michelleirene.com/ ,

http://www.bernardosalce.com/ ,

und http://www.leramishurova.com/

sind die Daten natürlich anders.

Jetzt wäre es wohl Zeit für eine Anzeige?

Hier noch Screenshots des Quellcodes:

Quelltext der Webseite the-archive.ch , gehostet bei wix.com. Screenshot wurde gemacht, um auf die UserID im Javabereich hinzuweisen.

Quelltext der Webseite the-archive.ch , gehostet bei wix.com. Screenshot wurde gemacht, um auf die UserID im Javabereich hinzuweisen.

 

Quelltext der Webseite itguards.net, gehostet bei wix.com. Screenshot wurde erstellt, um auf die UserID hinzuweisen.

Quelltext der Webseite itguards.net, gehostet bei wix.com. Screenshot wurde erstellt, um auf die UserID hinzuweisen.

12.11.2013

Ich habe gerade über Twitter diesen Link verfolgt. Ein Anwalt hat Auskunft vom LG Köln erhalten zum Gutachten der ominösen Software. Das was das Landgericht Köln zitiert ist kompletter Unsinn. Ich erlaube mir mal zu zitieren:

Laut Gutachten wurden die hinterlegten Testdateien sodann von dem Gutachter mit verschiedenen Browsern abgerufen und die Uhrzeit protokolliert. Im Anschluss hieran habe der Gutachter über die Software GLADII 1.1.3 eine Übersicht der überwachten Medien-Hoster aufgerufen. Die Software habe dabei eine Reihe von Informationen, unter anderem die IP-Adressen der Besucher der jeweiligen Seite, angeboten. Dabei seien auch die testweise erfolgten Abrufe der oben genannten Dateien angezeigt worden (inklusive zwischenzeitlichem Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos).

Inklusive Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos!!!! Alter Schwede! Das Beschriebene geht nicht. Technisch und softwareseitig ist das Beschriebene in dem Szenario NICHT möglich!!! Unglaublich! Haben die im LG Köln keine Administratoren???

Und heute dann weiter: Abmahnindustrie? Ab in die Ecke und schämt Euch!

Die Firma The Archive AG besitzt Rechte an mehreren Pornofilmen, die auf einem legalen Pornovideoportal angeschaut werden konnten (mittlerweile: angeblich). Die Firma hat jetzt nicht das Videoportal abgemahnt, um die Videos entfernen zu lassen, sondern die Zuschauer. Das sollte wohl, begleitet durch mediale Öffentlichkeit, vom Konsum abschrecken, da auch jeder Internetnutzer weiß, welche Firma an welchem PoppUpDown-Projekt beteiligt ist. Jedenfalls ist das die Strategie (gewesen). Für diesen Filmstream, der als Download dargestellt wurde, ist dann auch angeblich finanzieller Schaden entstanden. Da der Film nirgends zu kaufen ist und niemand dafür Geld ausgeben kann (oder will), liegt der finanzielle Schaden etwa bei 0,- Euro *reusper* 15,50 € plus dreistellige Anwalts- und Recherchegebühren. Sensationell. Wie die Einnahmen aufgeteilt werden, ist bisher nicht bekannt.

Die Abgemahnten wurde durch eine Software namens GladeII 1.1.3 identifiziert, die von einer Firma itGuards Inc entwickelt wurde. Firma und Software waren bisher komplett unbekannt. Die Firma hat nur ein Postfach in den USA gemietet und ist auch sonst nicht erreichbar. Die Software kennt keine Sau.

Ein Aspekt für die Glaubwürdigkeit der bisher genannten Firmen sind Ihre Webvisitenkarten, auch Homepage genannt. Die Webseiten von The Archive AG (the-archive.ch / the-archive.de) und von itGuards Inc (itguards.net) liegen beide auf dem selben Server (216.185.152.151) bei dem Webseitenbaukastenanbieter WIX.COM (an dieser Stelle muss ich immer lachen). Auch im Quelltext beider Webseiten steht die gleiche NutzerID (var siteHeader = {“id”:”c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6″, “userId”:”6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b”}) , was den Hinweis ergibt, dass beide Firmen aus dem selben Ei gekrochen sind. Damit ist dann auch klar, dass die Software völlig ungeeignet ist, sofern sie überhaupt existiert. Ein Landgericht hätte aus diesem Grunde kein Recht gehabt, dem Auskunftsersuchen stattzugeben, da der Sachverhalt vermutlich nur mit einem Gefälligkeitsgutachten unterstützt wurde, um glaubwürdiger zu sein. Ich persönlich würde auch den Gutachter anzeigen! Denn vergessen wir nicht, dass die Firma itGuards Inc am 21.03.2013 gegründet wurde, die Software gutachterlich am 22.03.2013 überprüft wurde und bereits am 14.03.2013 die Webdomain von itGuards anonym gesichert wurde, damit man nicht herausfindet, wer der Inhaber ist. Am 28.03.2013 wurde dann, wahrscheinlich aus prahlerischen Gründen, die deutsche Domain the-archive.de gesichert. Hier jedoch korrekt auf den Namen der schweizer Firma, da bei der DENIC Anonymitaet nicht gerne gesehen wird.

Die Firma hat einen Anwalt beauftragt Inhaber der IPs beim LG Köln zu ermitteln. Dafür wurde eine Liste IPs, die mit einer wohl eher nicht existierenden Software herausgefiltert wurden – übrigends aus einer der 100 am meisten besuchten Webseiten der Welt – also Trafficvolumen, das nicht mal die NSA zwischenspeichern könnte, eingereicht. Die Software soll die IPs angeblich abgeschöpft haben ohne illegal auf die Server des Pornoanbieters oder ohne illegal auf die Kommunikation der Konsumenten zuzugreifen. Es handelt sich dabei wahrscheinlich um den lange gesuchten göttlichen Bibelcode, da das bisher beschriebene Szenario eine solche Möglichkeit unmöglich macht. Ohne göttlichen Beistand keine Chance.

Der Anwalt hat dann angeblich die Anwaltskanzlei (deren Namen wir nicht aussprechen), gebeten, die Abmahnungen zu übernehmen. Was diese wegen ihres großen Erfahrungsschatzes gerne getan hat. Extra gefalzte Briefumschläge mussten besorgt werden, um das Verpacken der sexy Briefe zur Weihnachtszeit zu erleichtern.

Beschreibungen und Pressemitteilungen des Landgerichtes sind aufgrund der neuen und alten Erkenntnisse völlig uninteressant und ein Rechtfertigungsversuch von fachlich überforderten Personen. Ich mache denen nicht mal wirklich Vorwürfe. Aber für die Zukunft: Fragt einfach eure Haus-IT ! Den Admin von nebenan ! Eine Tüte Chips, eine Flasche Cola und die Atmosphere für ein fachlich fundiertes Gespräch ist geschaffen ! Im Hintergrund sollte der Trailer von Battlefield 4 laufen.

Ich habe dann noch was zu IP-Adressen geschrieben. Einfach nochmal aufrufen und Spaßhaben! Screenshots begleiten meine Suche nach der Wahrheit.

Upadte: Klemens hat weiter gegraben: WIX-Test: Sind itGuard.net und the-archive.ch dem selben Ei entsprungen?

36 Kommentare

Neues im Bereich des Abmahn-Porns

rt

Ich hänge ziemlich gespannt an den Neuigkeiten zu diesem Thema. Ich werde das Gefühl nicht los, dass diese Kiste hier ein ziemlich fetter Showdown werden könnte, der einen bisherigen Status Quo abzubrechen versucht. Aktuell nämlich ist es wohl so, dass das reine Streamen von Dateien nach deutschem Recht nicht illegal ist. Die jetzt massenabmahnende Kanzlei C+U sieht das natürlich ganz anders, aber die machen ja das deutsche Recht nicht, versuchen aber wohl die Grauzonen des selbigen in Geld umzusetzen.

Abmahn-Porn-Anwalt Thomas Urmann äußert heute, dass hier – zumindest nach seiner Sicht der Dinge – alles seinen rechtlich einwandfreien Gang ginge und das im nächsten Jahr noch viel mehr Abmahnungen folgen werden. Auch für vermeintliche Urheberrechtsverletzungen, die nach Darstellung von Urmann, auf anderen Streaming-Diensten begangen wurden. Da bei mir erstmal Namen von Streaming-Seiten, die Filme und Serien anbieten. Wenn man das aber runter bricht, käme selbst YouTube als Geld kackendes Eselchen hierfür in Frage.

Fraglich ist nach wie vor, wie genau die Abmahner an die IPs der jetzigen Abmahnopfer gekommen sein wollen. Dafür gibt es wohl Erklärungen, die so weit gehen, dass man auch vermutet, das die Tüpen Werbefenster auf Streamingdiensten gebucht haben könnten und sich über diese die IPs tracken konnten. Eine halbherzig versuchende Erklärung gibt es auch, aber ganz konkret wird auch die nicht. Das bleibt bisher immer noch im Unklaren, neben der Frage natürlich, ob das Abfischen der IPs unter datenschutzrechtlichen Maßgaben passiert.

Thomas Urmann jedenfalls gibt sich locker und meinte, die Abmahnungen sollten noch unbedingt vor Weinachten raus, weil die Leute da noch das Geld dafür hätten. Schon erstaunlich derartige Äußerungen von einem Menschen zu hören, der vielleicht einst auf eine Uni ging, um für anderer Leute Recht zu streiten. Geld scheint da wohl wichtiger. So kurz vor Weihnachten.

Mittlerweile gingen die ersten – wohl nicht unberechtigten – Strafanträge gegen Urmann und Konsorten raus. Allerdings sind das nicht die ersten – der Mann hat sich daran gewöhnt. Jahrelange Filesharing-Weglagerei haben ihn da abgehärtet. Offenbar wüsste C+U gar nicht, wovon genau sie sich die Winterurlaube leisten können sollten, wenn das Filesharing nie erfunden worden wäre. Vermutlich würden sie Gewerkschafter im Namen von Industriellen um die Existenz klagen, aber das ist nur eine Spekulation. Das kann man ja heute nicht wissen, denn zum Glück derartiger Kanzleien, klappte das mit dem Filesharing ja ganz gut. Ein Segen für diese “Anwälte”, könnte man meinen.

Aber, und nun wird das Popcorn noch mal warm zu machen sein, ist jetzt eine ältere und geheime U+C Mandantenvereinbarung aufgetaucht, die so ziemlich alles an der Kostenaufstellung der jetzt tausendfach verschickten Abmahnung in Frage stellt und dieser vor allem eine illegale Vorgehensweise unterstellt. Denn die in einer Abmahnung aufgeschlüsselten Posten müssten so auch tatsächlich bezahlt worden sein, zumindest aber müssten die so dann am Ende auch gezahlt werden. Der Rechteinhaber, der C+U hier in die den Weihnachtsbaum vergoldende Loipe geschickt hat, müsste bei 10000 Abmahnungen locker 1,15 Millionen EUR an C+U zahlen. Das diese schon gezahlt wurden ist mindestens zweifelhaft. Sollte diese Summe dann von C+U nicht an die fordernden Rechteinhaber gezahlt werden, wäre das wohl Betrug. Aber den will man ja so ehrenwerten Advokaten, die offenbar aus dem Leid anderer ein Geschäftsmodell entwickelt haben, niemals nicht unterstellen.

Das angesprochene Problem ist kein spezielles Problem der Kanzlei U+C. Im Prinzip müssen sich alle Massenabmahner mit dieser Frage beschäftigen. Oft bleiben die Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant im Hintergrund. Deswegen ist es auch so schwer für die Verteidiger, hier ein möglicherweise betrügerisches Zusammenwirken von Anwalt und Mandant zu beweisen. Manchmal jedoch kommen solche Mandatsvereinbarungen an die Öffentlichkeit.
[…]
Nun hat es also auch die Kanzlei U+C erwischt. Ihre Mandatsvereinbarung ist komplex, lässt sich jedoch unseres Erachtens nur so verstehen, dass die Filesharing Abmahnungen für die Pornoindustrie auf Erfolgsbasis durchgeführt worden sind. Früher war es der Kanzlei U+C noch möglich, Pauschalsummen zu verlangen, die geforderten Vergleichsbeträge nicht mehr aufzuschlüsseln und so die geforderten Anwaltsgebühren zu verschleiern. Die Pauschalsummen enthielten dann Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers und die Anwaltsgebühren. Das geht nun nicht mehr, die Gesetzeslage hat sich durch das Anti Abzockegesetz geändert. Sämtliche Forderungen müssen seit September 2013 genau aufgeschlüsselt werden. Den aktuellen Abmahnungen ist glasklar zu entnehmen, dass 169,50 € Anwaltsgebühren angefallen sind. Würde die Kanzlei U+C jetzt immer noch die gleichen Vereinbarungen treffen wie früher, wäre diese Forderung klar illegal. Es ist klar, dass die Vereinbarungen bestimmt optimiert worden sind. Letztlich bleibt es jedoch dabei: hier wird etwas behauptet, was nie eingehalten werden konnte. Für uns ist jedenfalls nicht vorstellbar, wie hier eine wirksame Vereinbarung getroffen werden kann. (Wir hätten uns allerdings auch nicht vorstellen können, dass Streaming Nutzer auf legalem Wege zurückverfolgt werden können…)

Wie auch immer: es bleibt spannend und es bleibt zu hoffen, dass hier wenn schon nicht das Recht reagiert, endlich mal die Politik den Finger zieht und sich fragt, ob das verkrustete Urheberrecht nicht auch endlich mal ins 21. Jahrhundert gezogen werden sollte. Denn, wenn das hier vor Gerichten so durch geht, verlieren alle. Alle außer Kanzleien wie C+U und Rechteinhaber wie The Archive AG. Die gewinnen ordentlich. Obwohl sie nach amerikanischer Rechtslage (Redtube wird in den USA gehostet) ohne weiteres mit ein paar Klicks die Löschung ihrer Filmchen hätten veranlassen können. Darum aber scheint es offenbar nicht zu gehen. Wer will auch schon zu Weihnachten darben müssen.

Redtube übrigens bestreitet auf Twitter derweil vehement jegliche Herausgabe von auch nur irgendwelchen Daten ihrer Besucher. Die wären allerdings auch selten bescheuert, in diesem Business mit den Daten ihrer Kundschaft hantieren.

Abmahn-Porn, da schlackern die Hände unter den Schreibtischen der involvierten Kanzleien.

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Advertorial: Kehrt Pelé zurück?


Ich habe keine Ahnung ob Pelé zurückkehrt, zumindest aber sieht er noch sehr lebendig aus. Ich gehe davon aus, dass er mit einem Ball auch noch besser dribbeln kann als 73,4% der das hier Lesenden. Selbst in seinen alten Puma-Latschen. Ja.

Ich glaube allerdings nicht wirklich, dass sich der Pate der Brasilianischen Nationalmannschaft tatsächlich echte Sorgen um die vermeintliche Stärke der deutschen Mannschaft macht, aber so ganz genau weiß ich das natürlich auch nicht – man steckt ja da nicht drinne, schon gar nicht, wenn man vom Balltreten so wenig versteht wie ich es tue.

2014 will mehr. Mehr Fußball, mehr Siege, mehr Weltmeister sein. Das lässt selbst Pelé nicht kalt – ein Plan, die brasilianische Mannschaft zum Titel zu führen muss her. Denn dieses Jahr gehört denen, die mehr wollen. Das muss auch Pelé, größter Fußballer aller Zeiten, erkennen, und macht sich gewaltige Sorgen. Und zwar über die überragenden Leistungen der deutschen Mannschaft. Wird Pelé seinen Brasilianern bei der Weltmeisterschaft im eigenen Land zur Seite stehen? Legt er womöglich sogar wieder selbst die Fußballschuhe an, um seine Mannschaft zum Sieg zu führen?

Man weiß es nicht – wir werden es erleben.

http://youtu.be/c-4MDRSSU5E
(Direktlink)

[Update 19.12.2013]
Es gibt nun also eine Seite, die zumindest verrät, dass die endgültige Auflösung der ganzen Angelegenheit heute in vier Tagen stattfinden wird: Lust auf mehr. Und Pelé wird auf jeden Fall irgendwie dabei sein. In welcher Position auch immer.


(Direktlink)

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Mix: Das Kraftfuttermischwerk – Träumerlein 2

Weil ganz ohne Downbeats ja sowieso nicht geht, weil Johannes auch gerne einen Mix von mir in seinem Kalender haben wollte und weil die beiden Mixe ganz wunderbar zusammenpassen. Vorhin gab es die 4-to-the-floor-Nummern, hier jetzt Perlen aus der Abteilung Breaks, Downbeats, Bass und ein kleines bisschen Jazz. Blümchensex-Ohrgasmus quasi.


(Direktlink)

Tracklist:
01: Snowy Intro
02: Tom Day & Laura Lethlean – Couldn’t Be Alone
03: Das Kraftfuttermischwerk – Türöffner
04: Om Unit – Folding Shadows
05: Synkro & Manos – In my Arms
06: Flume feat. Chet Faker – Left Alone (Ta-ku Remix)
07: City – Am Fenster
08: St. Germain – Sure Thing
09: Gas-Lab & Traum Diggs – Jazz Hop (feat. Natayla)
10: Scrounger – Innere Werte (Duererstuben Remix)
11: KOAN Sound & Asa – Starlite
12: Robot Koch – So Bad (Synkro Vocal MIx)
13: Submerse – Spending Time
14: Nils Frahm – You
15: Bonobo feat. Andreya Triana – The Keeper
16: Piano Party – Heutnacht
17: Love the Cook – Bao Quan
18: Author – In The Sky
19: Tsching – Zeitlos
20: Manfred Krug – Machs gut, ich muss gehen (Baby, It’s cold outside)

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Doku über das Berliner Watergate: Watergate X

Offenbar hat es sich unter Berliner Clubs etabliert, dass es eine Doku über den Laden geben muss. Der Tresor hat gleich mehrere, die Bar 25 mindestens einen. Das Watergate dachte wohl zum zehnjähriges Jubiläum im letzten Jahr, es wäre an der Zeit es dem gleichzutun. Und so feierten sie ausgiebig die 10 Jahre. Dazu gab es eine “opulente Collectors Box mit Fotobuch, Postern und einem 42-minütigen Film über den Entstehung. Die Dokumentation Watergate X gibt es nun erstmals auch online zu sehen – kostenlos und in voller Länge!” Schönes Ding.

Zehn Jahre sind eine lange Zeit — Zeit für nicht enden wollende Nächte, nach denen auch wirklich die Sonne aufgeht. Zeit für House, Zeit für Drum’NBass, vor allem Zeit für wirklich gute Musik. Für Auf- und Umbau, LED, Sound, Künstler, Tänzer und Macher. Drinnen und draußen, Vorhang auf, Vorhang zu. Für Freundschaften, für eine Stadt im Wandel — und wir so mitten drin.

Der Watergate X Film, 2012 auf der “10 Jahre Watergate” DVD erschienen, zeigt, was wir lieben, und was wir tun, weil wir es lieben. Einige unserer langjährigen Freunde kommen darin zu Wort — jetzt könnt ihr ihn euch online gratis ansehen. Cheers, und auf die nächsten 10 Jahre!


(Direktlink, via Groove)

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Adventskalender 2013, Türchen #02: Steven Beyer – Schlametta

ak2013_fontiert

Steven Beyer kenne ich seit einer gefühlten Ewigkeit. Eine Stadt wie Potsdam ist klein und wenn in so einer Stadt viele das selbe mögen bzw. machen, läuft man sich früher oder später mal über den Weg. Spätestens wenn man feiern geht. Damals ging ich das häufiger. Und wie das eben so ist, gibt es natürlich auch immer eine gewisse Konkurrenz unter Machern. Wir teilten die kleine Techno-Szene der Stadt damals immer in die Guten und die weniger Guten. Steven gehörte zu den Guten, auch wenn er Minimal liebte, was zu jener Zeit hier irgendwie fast jeder tat.

Wir veröffentlichten auf TFE seine ersten Produktionsversuche, über die Jahre verloren wir uns aus den Ohren. Irgendwann ging ich dann mal auf eine Party in der Stadt, auf der – natürlich – Minimal durch die Boxen kam. Steven aber riss den Laden mit einem herrlichen Detroit-Set ab. Spätestens da wusste ich, dass der Mann wirklich was kann. Steven, die gute Seele, die eigentlich immer auf der Suche nach dem harmonischen Kompromiss war, haute da einfach allen das um die Ohren, was erst nur die wenigsten hören wollten.

Ich guckte hin und wieder im Netz, was er so treibt. Mittlerweile veröffentlicht er auf Supdub und ist weiterhin im Namen des tobenden Dancefloors unterwegs. Auch außerhalb der Stadt. Minimal spielt er schon lange nicht mehr, heute eher gerne mal eine saftige House-Peitsche mit Garage-Anleihen auf den Arsch. So wie hier. Und weil Montag ist, kann es dann auch gerne mal etwas derber zugehen. Die Leute müssen ja auch wach werden.


(Direktlink)

Style: House
Lenght: 01:04:09
Quality: 320 k/bits

Tracklist:
01 Intro Night & Day
02. Sei A – Wants (Original Mix)
03. Luna City Express – Mr. Jack (Robags Edna Mompf Remix)
04. Tapesh Kant – Talking Dirty (Mat Joe`s Clean up Mix)
05. Hector – Amorphous Mass (original Mix)
06. Dense & Pika – Colt (Original)
07. Sante & Sidney Charles — Butt Head (original Mix)
08. Opencloud – Phoenix Sun (Pig & Dan Remix)
09. Darlyn Vlys – Soho Nights (Whyt Noyz Remix)
10. Harvey Mc. Kay – Lost (Original Mix)
11. Alfred Heinrichs – Secret (Steven Beyer Ghostly Secret Remix)
12. Adler & Fin – Talk is Cheap

Alle der diesjährigen Kalendermixe finden sich hier.

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Metrolaut 20 – Nerdcore vs. Schlecky Silberstein

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Nach René seinem vorhergegangen Twitter-Rant der wohl derben Sorte vor ein paar Wochen, haben die Jungs von Metronaut nun René und Christian von Schlecky Silberstein, der Zielscheibe seines Rants war, zum Gespräch geladen. Ich war auch angefragt, musste aber wegen Zeitmangels leider absagen. Nun trafen die sich vier und redeten etwas über ihre Blogs, Abmahnungen und vor allem ihre Blogger-Philosophie. Dabei kommt raus, dass sie diese tatsächlich beide haben. Anders als René hatte ich die Cristian auch vorher schon zugesprochen. Da gäbe es noch ganz andere, denen ich nicht zutrauen würde, diese zu äußern oder gar verständlich zu erklären. Christian macht das sehr gut, René bleibt seiner Linie treu.

Ich bin jetzt bei ein bisschen nach einer Stunde und fühle mich an Diskussionen erinnert, denen ich während meiner Kindheit beiwohnte. In denen ging es darum, dass neben dem öffentlich-rechtlichem Fernsehen, welches sich immer den Bildungsauftrag auf die Fahnen schrieb, nun auch das Privatfernsehen Einzug in die Wohnzimmer hielt. Viele dachten so, “Hurra! Noch mehr Bildung für alle! Auf noch mehr Kanälen!” Die Ernüchterung kam recht schnell, denn viele Leute wollen eben gar nicht so viel Bildung – die Leute wollten Unterhaltung. Daran hat sich eben bis heute nicht viel geändert. Nur hat es etwas länger gedauert, dass sich die Definition von Unterhaltung auch auf Blogs sehr weit aufgefächert hat. Und das Ding ist eben: alles davon hat sein Publikum. Man kann das Shice finden, René macht daraus keinen Hehl. Christian allerdings weiß darum und geht ziemlich reflektiert damit um. Außerdem versucht er auch gar nicht, da ein A für ein O verkaufen zu wollen. Genau das habe ich auch nicht erwartet.

Am Ende ist es so, dass sich die Bloglandschaft entwickelt hat. Ich will das ganz bewusst nicht “Veränderung” nennen oder gar bewerten, es ist eben so. Ich für meinen Teil will ja eigentlich nur, dass Blogs – wenn möglich – echt sind oder zumindest von mir so wahrgenommen werden. Das gelingt nicht allen und das ist natürlich ein Anspruch, den andere nicht haben müssen und den man nicht verlangen kann. Es wäre vermessen, dass zu tun. Und trotzdem muss ich nicht all die Blogs mögen. Ich mag die beiden nach wie vor für das was sie tun; punkt.

Rundum ein sehr gelungenes und durchaus interessantes Gespräch, dem ich vielleicht dann doch gerne beigewohnt hätte. Auch weil ich einen anderen, um genau zu sein, gar keinen echten Vermarkter für das habe, was ich hier tue. Und John F. Nebel und Kalle Kornblum sind sowieso immer ziemlich super.

Fazit des Abends: Christian und René werden demnächst für einen Tag ihre Blogs tauschen. Ich bin gespannt.

[Nachtrag: bei 01:38 werde ich etwas verlegen, der Artikel hier war schon vorher online. Dass das klar ist!]

[audio:http://www.crackajack.de/podcast/metrolaut020.mp3]
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Freund und Helfer mal wieder

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(Foto: seven_resist / CC BY-NC-SA 2.0)

Ein Polizeiauto parkt im letzten Herbst am Herforder Bahnhof in der Nacht im Halteverbot. Einer der Beamten geht zu Mc Donalds rein, um ein Nachtmahl zu kaufen. Zwei Angetrunkene junge Männer beobachten die durchaus paradoxe Szene, unterhalten sich laut darüber und machen mit dem Handy Fotos von der Polli-Karre im Halteverbot. Klar, so was läuft viral ja immer ganz gut. Die Beamten allerdings verstehen da nicht soviel Spaß, durchsuchen die beiden, fesseln sie mit Handschellen und lassen sie später auf der Wache “blank ziehen” und “sich bücken”. Wegen ein paar Fotos, die Kids von Polizisten im Dienst gemacht haben, die während diesem falsch geparkt hatten.

Die jungen Männer mussten einen Alkoholtest machen (Ergebnis: 0,9 und 1,2 Promille) und sich vollständig ausziehen. »Dann sollten wir uns bücken. Wir haben uns geschämt, dass wir uns vor fremden Männern entblößen mussten. Wir fühlten uns erniedrigt«, beschrieb einer der beiden die Situation später in einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den Kreis Herford, die dem WESTFALEN-BLATT vorliegt.

Die 19-Jährigen wurden in getrennten Zellen untergebracht. Einer bat darum, seine Eltern zu verständigen. Daraufhin rief ein Polizist die Mutter an. Er soll ihr mitgeteilt haben, ihr Sohn müsse aus erzieherischen Gründen einige Stunden hinter Gittern verbringen.

Gegen 9 Uhr bekamen die jungen Männer ihre persönlichen Sachen zurück und wurden entlassen. Auf einem der beiden Handys, das nicht mit einer PIN gesichert gewesen sein soll, sollen die Fotos des verbotswidrig abgestellten Streifenwagens gelöscht gewesen sein – ein Verstoß gegen Paragraph 303a (Datenveränderung), der mit Haft bedroht ist, den die Staatsanwaltschaft aber nicht mit angeklagt hat – möglicherweise wegen Beweisschwierigkeiten.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat nun Anklage gegen die falschparkenden Beamten erhoben. Ob dabei wirklich irgendwas Berufshinderndes für die beiden Männer in Uniform rauskommen wird, darf gerne bezweifelt werden. Sicher wird das mit irgendwas “unter 12 Monaten” betsraft, was heißt, dass beide Uniformierten ihren Job auch weiterhin ausführen dürfen.
(via Fefe)

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Abgesagt: Keine Autogramme für Frei.Wild-Fans im Media Markt Jena

Die für diesen Freitag in einem Media Markt in Jena geplante Autogrammstunde mit der Band Frei.Wild wurde von Seiten der Media Markt Bereichsleitung abgesagt.

Nachdem in den letzten Tagen auch auf Facebook vermehrt ein Unverständnis über die geplante Autogrammstunde der Band geäußert wurde und die Social Media-Abteilung von Media Markt da offenbar eher auf Textbausteine setzte, kam es wohl auch in der besagten Filiale zu Prostest, der von Kunden mal mehr mal weniger dezent vorgetragen wurde. Die Bereichsleitung versteht das alles nicht, hat aber nun ob der angeblichen Drohungen und Beleidigungen den geplanten Termin abgesagt.

Der bis heute unentschiedene Streit zwischen Freiheit der Kunst und Rechtsrock ist nun auch in Jena angekommen. Seit bekannt ist, dass Frei.Wild zum Start des neuen Albums im Media-Markt an der Stadtrodaer Straße auftritt, ­bekommt der Markt E-Mails in denen die Mitarbeiter als Nazis beschimpft werden. “Der Höhepunkt ist der Auftritt eines jungen Mannes im Markt gewesen, der unsere Kolleginnen an der Information mit Nazischweine und Verbrecher titulierte und unser 33-Monate-Finanzierungsangebot als versteckte Anspielung auf 1933 bezeichnete”, sagt Andreas Blasche. Soviel Intoleranz in einer Stadt wie Jena ist für ihn erschreckend. “Es kann ja jeder seine Meinung haben und sie auch ­äußern, aber doch nicht andere beleidigen und bedrohen”, so Blasche. Die Aufregung um die Band kann der Musik-Verkäufer ohnehin nicht verstehen. “Das Album ist von den zuständigen Stellen geprüft worden und es gibt keine jugendgefährdenden Texte”, sagt Blasche.

Das ist so nicht ganz richtig, denn anders als Bereichsleiter Blasche hier meint, wurden die Platten der Band bisher nicht geprüft, da bis letzter Woche kein diesbezüglicher Prüfungsauftrag vorlag. Die Thüringer Ministerin Heike Taubert (SPD), hat erst jetzt eine Prüfung der Liedtexte durch die BPjM angeregt. Vielleicht hat denen bei Mediamarkt keiner erzählt, dass erstmal alle CDs ungeprüft in ihre Regale kommen. Aber man kann ja auch nicht verlangen, dass das ein Bereichsleiter für Tonträger wissen müsste. Das ist schließlich nicht sein Job. Ähm…

Auch findet er, dass man Nationalisten mehr tolerieren könnte: “Ausgerechnet die Grünen, die sonst vorgeben, die Toleranz mit Löffeln gegessen zu haben, legen ein Gebaren wie früher die DDR-Funktionäre an den Tag”, beklagt Blasche nach einem Brief des grünen Landtagsabgeordneten Dirk Adams. Und weiter: “Wir haben uns da leider ­­linken Krawallmachern beugen müssen, die im Internet Stimmung gegen uns gemacht haben und mit einer Demo drohten”. So ist das nämlich. Die linken Krawallmacher sind daran schuld. Die aus dem Internet! Nicht etwa der Umstand, dass man sich offenbar, ohne sich im Vorfeld zu informieren eine Band in den Laden holt, die kommerziell sehr erfolgreich und somit auch für Media Markt verwertbar, aber eben alles andere als unumstritten ist. Das tut da nichts zur Sache.

Das Problem daran leider aber ist, dass derartige Absagen, die immer wieder mal nach Protesten stattfinden, der Band eher nützen als schaden. Genau das stärkt die verkaufte wir-Underdogs-hier-unten-ihr-Lügenmedien-und-Ahnunglosen-da-oben-Attitüde der Band. “Informiert euch mal!” und so. Besser wäre, man hätte diese Band nie dorthin eingeladen.

Und die Kommentare unter dem OTZ-Artikel. Man kennt das ja.

Immer dieses mistpack von intolleranten hasspraediger die vorgeben soziale und tollerante menschen zu sein… mir kommts hoch! Die NS zeit ist vorbei und von daher gibt es kein “nazizeug” ect. Mehr. Man wird vom eigenen volk verachtet wenn man auch nur den geringsten schimmer von heimatstolz erkennen laesst. Klar, solange sich aus der sache noch kohle rausholen laesst, hoeren die gutmenschen auch nicht auf die hetzjagt weiter zu tteiben. Traurig, traurig. Luegen, hass, faschismus und gewalt, alles was sie angeblich vertreiben wollen schueren sie selbst! Nun werden auch noch musiker boykottiert die sich, wie kaum ein anderer musiker/ band, gedanken ueber texte mit aussage und inhalt machen. Als wenn das nicht genug ist, auch die kosten die in diesem beispiel dem MM entstehen und wodurch nun auch fremde menschen, außenstehende und unschuldige muessen nun den faschismus der gruenen ausbaden… sehr toll.

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Nach fast 9 Jahren fragt man sich immer noch, wie ein gefesselter Asylbewerber sich in einer Einzelzelle selber anzünden konnte

Oury Jalloh wurde am 07. Januar 2005 in Dessau festgenommen. Er soll dort gemeinsam mit anderen Frauen belästigt haben. Laut Aussage der an dem Tag dort auf ihn treffenden Streifenpolizisten soll er diese beschimpft haben. Als aus Sierra Leone stammender, der keine Papiere bei sich hatte, wurde er festgenommen. Sein Asylantrag wurde zuvor abgelehnt, sein Aufenthalt wurde geduldet. Laut eines Gutachtens hatte der damals 37-Jährige, der sich selber als 21-Jähriger ausgab, mehr als zwei Promille Alkohol im Blut, außerdem Spuren von Cannabis und Kokain.

Soweit lassen sich die vermeintlichen Hergänge dieses Vorgangs halbwegs zusammentragen. Was danach mit und vor allem was Oury Jalloh geschah, ist bis heute nicht endgültig aufgeklärt. Die später alarmierte Feuerwehr konnte ihn nur noch tot bergen. Er war in seiner Zelle verbrannt. Beteiligte Polizisten gaben später an, bei der Durchsuchung Jallohs ein Feuerzeug übersehen zu haben, welches dieser dann wohl benutzt hatte, um seine Matratze und schließlich sich selbst zu entzünden. An dieser Darstellung gab es immer ganz zurecht starke Zweifel, zumal dieses Feuerzeug bei einer ersten Durchsuchung in der Zelle nicht gefunden wurde, später aber auf die Asservatenliste nachrückte. Zudem wurden an diesem keinerlei Spuren von Jalloh gefunden, die wohl aufgezeichneten Videobänder von der Durchsuchung der Zelle sind verschwunden.

Am 27. März 2007 begann vor dem Landgericht Dessau-Roßlau der Prozess um den Tod von Oury Jalloh. Der zuständige Dienstgruppenleiter musste sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten, der mitangeklagte Kollege wegen fahrlässiger Tötung.

[…]

Nach der Darstellung der Staatsanwaltschaft soll es Jalloh trotz der Fesseln gelungen sein, ein Feuerzeug aus seiner Hose zu holen, ein Loch in die kunstlederne Matratze zu bohren und den darin befindlichen Schaumstoff zu entzünden. Gleichwohl trügen der durchsuchende Polizeibeamte und der Dienstgruppenleiter Mitschuld am Tod des Gefangenen. Der durchsuchende Beamte habe bei der Durchsuchung Jallohs dessen Feuerzeug übersehen. Der Dienstgruppenleiter soll den mehrfach ausgelösten Feueralarm minutenlang ignoriert haben. Bei einer sofortigen Reaktion, so die Anklageschrift, „hätte er Oury Jalloh das Leben retten können“.

[…]
Am 8. Dezember 2008 wurden die Angeklagten freigesprochen. In seiner Begründung bekräftigte der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff das Urteil als „einfach nur ein Ende, das formal sein musste“. Dabei warf Steinhoff der Dessauer Polizei „Schlamperei“ vor und kritisierte die „Falschaussagen der Beamten“, die jede Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren sowie die Aufklärung des Sachverhaltes verhindert hätten.
(Wikipedia)

Gegen dieses Urteil Urteil legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage Revision ein. Im Dezember 2012 wurde der Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro verurteilt. Mit dem Urteil ging das Landgericht Magdeburg über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die auf eine Geldstrafe von 6300 Euro plädiert hatte. Der Freispruch für den zweiten Polizisten war inzwischen rechtskräftig geworden.

Die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ hat nun ein neues Brandgutachten erstellen lassen – es legt nahe, dass sich Oury Jalloh nicht selbst angezündet hat, wie die Polizei behauptet. Daraufhin erstattete die Initiative Strafanzeige bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe wegen Totschlags oder Mordes gegen unbekannte Polizeibeamte. Laut Gutachten sei es nicht möglich, ein Feuer dieser Art ohne die Zuhilfenahme von Brandbeschleunigern zu entfachen. Diesen in einer Zelle vorzufinden und dann in gefesseltem Zustand über sich schütten zu können ist schlicht unmöglich.

Das es für diese Erkenntnis nun fast 9 Jahre brauchte, ist nahezu unfassbar. Was genau an diesem Tag auf dem Revier geschah, ist für keinen genau nachvollziehbar. Außer eben für jene Polizisten die Vor Ort waren und sich scheinbar erfolgreich der Wahrheit verwehrend durch mehrere Instanzen gelogen haben, und dafür zum einen mit einem Freispruch, zum anderen mit einer Geldstrafe belohnt wurden.

Bleibt zu hoffen, dass die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe jetzt endlich mal den Finger zieht, und für Klärung und vor allem für Aufklärung im Fall von Oury Jalloh Sorge trägt. Nach 9 Jahren wäre es dafür an der Zeit. Auch dafür, festzustellen, was in den bisherigen Ermittlungen und Verhandlungen schief gelaufen ist. Denn schaut man sich an, welche Ungereimtheiten es gerade im Hinblick auf die Ermittlungen zu geben schien, muss man sich fast zwangsläufig fragen, ob da nicht vielleicht ganz bewusst Fakten übersehen und verschwiegen wurden. Soll mal wieder einer sagen, dass es so was in Deutschland nicht geben könnte.

Hier das Video der heutigen Pressekonferenz der Initiative.

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