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Mit 52 km/h – Polizei stoppt Radfahrer mit Rasenmäherantrieb

(Foto: Polizeiinspektion Neubrandenburg)

Neulich in Mecklenburg-Vorpommern:

Am 17.04.2018 gegen 10:40 Uhr befuhren zwei Beamte des Autobahnverkehrspolizeireviers Altentreptow die L27, als sie bei der Ortschaft Groß Teetzleben eine männliche Person auf einem schnell fahrenden Fahrrad bemerkten. Die Beamten hielten den 37-Jährigen an und stellten fest, dass dieser an ein herkömmliches Damenfahrrad einen Rasenmähermotor montiert hat. Damit ist aus dem Fahrrad ein motorisiertes Fahrzeug geworden, für welches der 37-Jährige keine Fahrerlaubnis und auch keine Betriebserlaubnis hatte. Die Beamten untersagten dem Altentreptower somit die Weiterfahrt und erstatteten Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Ein durchgeführter Geschwindigkeitstest der Beamten hat ergeben, dass das motorisierte Fahrrad 52 km/h fahren kann.

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