Ich schrieb hier vor zwei Jahren kopfschüttelnd darüber, dass die Kreidemalerei von Kindern durchaus als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Jetzt gibt es in Neuruppin einen ähnlichen Fall. Ein Kind hat auf einer Spielstraße in Neuruppin mit farbiger Kreide drei Parkplätze gemalt hat. Daraufhin leitete das Ordnungsamt ein Bußgeldverfahren ein.
Das Bemalen und Besprühen von Straßen sei laut Paragraf 4 der Stadtordnung verboten. Die Familie habe einen Tag Zeit, um die Kreidezeichnung zu entfernen, andernfalls werde eine Firma damit beauftragt, deren Kosten sie zu tragen habe, heißt es in dem Schreiben weiter.
Das Haus der Familie liegt in einer Spielstraße, geparkt werden darf nur an wenigen Stellen – allerdings dürfte die Verwechslungsgefahr der offiziellen Parkplätze mit denen der Siebenjährigen wohl gering sein.
(SpOn)
Mittlerweile sind die Malereien entfernt, die Großmutter ging mal eben mit dem Gartenschlauch rüber. In einem Land, in dem Kinder nicht mal mit Kreide ihre Spielstraßen bemalen dürfen.
(Danke, Bemme!)
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Kannste nich genug facepalmieren. EY!