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Kraftwerk vs Moses Pelham: die Berliner Zeitung vergeigt’s

Das EuGH hat im Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham heute Sampling in „nicht wiedererkennbarer Form“ erlaubt und ist damit wohl beiden Seiten entgegengekommen, wie die Zeit schreibt. Allerdings wird in diesem konkreten Fall der Abschluss erst vom BGH gebracht. Die Richter dortigen Richter müssen in ihrem zweiten Urteil dann die Entscheidung des EuGH berücksichtigen.

Es ging um die Abwägung zwischen Urheberrecht und Kunstfreiheit: Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Elektronikmusikern Kraftwerk und dem Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham um eine zwei Sekunden lange Musiksequenz hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Grundsatzurteil gefällt. Demnach kann das sogenannte Musiksampling ohne Einwilligung des Herstellers grundsätzlich gegen dessen Urheberrechte verstoßen. Ist es allerdings abgeändert und „beim Hören nicht wiedererkennbar“, ist die Kunstfreiheit höher zu bewerten (Az. C-476/17).

Soweit zur eigentlich Nachricht. Die Berliner Zeitung bringt in ihrer Berichterstattung allerdings ein nicht unwesentliches Detail durcheinander und titelt: Musikschnipsel EuGH urteilt in Streit zwischen Kraftklub und Moses Pelham.

(Screenshot: Berliner Zeitung)

Kraftwerk, Kraftklub, Hauptsache deutsche Band.

Ein Kommentar

  1. Daniel30. Juli 2019 at 17:02

    Und dann auch noch ein Tippfehler in der Bildunterschrift.

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