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Graffiti-Künstler verklagt General Motors wegen der Nutzung eines Graffitos

Mal was anderes, dessen Ausgang durchaus interessant sein könnte: Der Schweizer Graffiti-Künstler Adrian Falkner, bekannt unter dem Künstlernamen Smash 137, hat aktuell den US-Autokonzern General Motors verklagt. Der Autobauer habe ohne seine Zustimmung eines seiner Bilder zu Werbezwecken benutzt. Falkner verlangt finanzielle Genugtuung.

Im Jahr 2014 besprühte Falkner in Detroit eine Wand auf dem Dach einer Parkgarage. General Motors hat für eine Kampagne im Jahr 2016 einen Cadillac vor dem Motiv geparkt und mit einer Fotografie davon für ein Auto geworben. Das missfällt Falkner, der nicht um Einwilligung gebeten wurde. Er wirft General Motors vor, seine Kunst „ausgebeutet“ und seinen Ruf beschädigt zu haben.

Falkner fordert Schadensersatz. General Motors habe die Kunst des Schweizers dazu benutzt, ein junges, urbanes und cooles Image zu kreieren, heisst es. Ausserdem hätte es dazu gedient, den Absatz des 314 PS starken Boliden zu beflügeln. Denn die Werbung lief nicht nur im Netz. Die Kampagne wurde auch von autorisierten Cadillac-Händlern weiterverbreitet.

9 Kommentare

  1. der Benni1. Februar 2018 at 14:26

    „Im Jahr 2014 besprühte Falkner in Detroit eine Wand auf dem Dach einer Parkgarage.“Mit Erlaubnis des Besitzers der selbigen? Irgendwie vermute ich mal eher nicht. (warum bloß?) Dann wäre das ganze ziemlich Ironisch, erst ungefragt ne Wand zu besprühen, dann aber jemanden zu verklagen, wenn dieser das „Kunstwerk“ ungefragt weiterverwendet.
    Wie gesagt, alles unter der Annahme, das er das Grafitto unerlaubt auf die Wand gebracht hat.

    • Alfred1. Februar 2018 at 15:10

      „Im Rahmen eines Graffiti-Kunstprojekts besprühte Falkner 2014 eine Wand auf dem Dach einer Parkgarage“ … hört sich legit an.

    • r0byn1. Februar 2018 at 17:51

      Da oben steht sein Klarname. Meinst du wirklich er würde jemanden verklagen wenn er das Ding illegal gemalt hätte und man überall seinen Klarnamen mit seinem Künstlernamen in Verbindung bringen kann?

    • Rufus the Wise1. Februar 2018 at 20:14

      Guck dir das Graffiti doch mal an, das hat keiner in einer illegalen Nacht und Nebel Aktion da Mal schnell hin gemalt.

    • Steffen5. Februar 2018 at 10:17

      @Benni:
      Dazu gab es vor Jahren schon ausführliche Diskussionen als in Berlin eine Firma anfing mit Buttons, Schneidebretter und co Geld zu verdienen, auf denen illegale Graffitis zu sehen waren.
      Fazit: Obwohl ein Graffiti illegal angebracht wurde und somit einen Sachschaden verursacht hat, steht es nichtsdestotrotz unter dem Urheberrecht und hat somit Nutzungseinschränkungen die nur durch den Künstler bewilligt werden können.

  2. der Benni1. Februar 2018 at 14:46

    Übrigends, wenn eine Marke wie Cadillac Grafitti benutzt, um „jung, urban und cool“ zu wirken, dann zeigt das nur, das Grafitti inzwischen alles sind, nur nicht jung, urban und cool.

    • Eno2. Februar 2018 at 00:55

      Du scheinst ja nen richtiger Experte auf dem gebiet zu sein.

  3. a1. Februar 2018 at 15:46

    Die Frage wird sein, ob anhand des Graffito erkennbar gewesen ist, wer denn der Urheber ist. Üblicherweise wird das ja eher verschlüsselt als freizügig bekannt gegeben :)

    • Rufus the Wise1. Februar 2018 at 20:16

      In aller Regel schreiben Künstler, wenn der Name nicht anders lesbar ist, ihren Namen neben das Werk. Ein Graffiti, dessen Namen nicht gelesen werden kann, hat sein Ziel (Popularität) verfehlt.

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