Kurzer Reminder zum G20-Gipfel: Während/nach diesem hielt die Polizei stundenlang einen Bus der Jugend von „Die Falken“ fest. Die Polizei hatte dort wohl „irgendwen mit irgendwem verwechselt“ und die durchgeführten Maßnahmen deshalb für angemessen gehalten. Waren sie nicht, wie ein Gericht jüngst feststellte.
Mehrere „Falken“-Mitglieder sind im Gewahrsam besonders entwürdigend behandelt worden. „In einigen Fällen gab es körperliche Gewalt, einige von uns mussten sich total entkleiden.“ Das Hamburger Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Ingewahrsamnahme rechtswidrig gewesen wäre. Somit kam das bisher erste Urteil gegen die Polizei im G20-Kontext zu Stande.
Nun geht es um Schadensersatz. Die Opfer fordern 15.000 Euro – und kündigen weitere Klagen an.
Falken-Chef Erzkamp sagte, die geforderte Summe bestehe aus einem Grundbetrag von 250 Euro pro Kopf und einem Extrabetrag für besonders betroffene Opfer. Erhalte man das Geld, werde man einen Großteil an den Republikanischen Anwaltsverein spenden, der sich für G20-Gegner einsetzt.
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Falken-Anwalt Jasper Prigge sagte, es gehe „um schwerwiegende Grundrechtseingriffe, die nicht gerechtfertigt waren“. Das betreffe nicht allein die Ingewahrsamnahme, „sondern auch die Behandlung im Gewahrsam“. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt im Zusammenhang mit den „Falken“ gegen mehrere Polizisten. „Wir prüfen die Vorwürfe Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung im Amt“, sagte eine Sprecherin.