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Die Gema-Klage gegen YouTube konnte nicht zugestellt werden

Die Klage, die die GEMA gegen YouTube aufgrund der unliebsamen Sperrtexte eingereicht hat, konnte in Deutschland in zugestellt werden und wird nun wohl auf dem internationalen Rechtsweg beschritten. Keine Ahnung ob das im Falle dessen ein Vorteil für YouTube sein könnte, könnte mir das aber durchaus vorstellen. Kann man sich ja gar nicht ausdenken.

Im Streit mit der Internet-Videoplattform YouTube muss die Verwertungsgesellschaft Gema nun den internationalen Rechtsweg beschreiten. Eine Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter, die von der Gema beim Landgericht München eingereicht wurde, konnte in Deutschland nicht zugestellt werden, sagte Gema-Sprecherin Ursula Goebel der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag. “Wir gehen nun davon aus, dass es mehrere Wochen dauert, bis das Dokument in den USA zugestellt werden kann.”

5 Kommentare

  1. dsv31. Januar 2013 at 17:29

    Hahahahaaaa, hat Youtube hier etwa nur eine Briefkastenfirma :D

  2. dsv31. Januar 2013 at 19:08

    Die Annahme der Klage ist in Deutschland nicht verfügbar… :D

  3. LeoDiCabrio31. Januar 2013 at 19:17

    dsv :
    Die Annahme der Klage ist in Deutschland nicht verfügbar… :D

    Winning!

  4. Gerdon31. Januar 2013 at 19:36

    weiß die GEMA mal wie das so ist, nicht verfügbar zu sein! :)))

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