Das Amtsgericht Düsseldorf hat ob eines Rechtsstreits zwischen Mieter und Vermieter entschieden, dass es für Mieter zulässig sei, auch im Stehen zu pinkeln. Weil das sei hier halt so. Es ging um einen wohl nicht mehr ganz schönen Klo-Fußboden, wegen dem sich der Vermieter veranlasst sah, die Kaution nicht zurückzahlen.
Ein Fachmann hatte die Urinspritzer als Ursache ausgemacht. Dies sei nachvollziehbar und glaubwürdig, befand der Richter. Der Vermieter habe aber kein Recht, die Kaution für die anstehende Reparatur einzubehalten. Urinieren im Stehen sei weit verbreitet, die Gefahren für Böden aber kaum bekannt. Der Vermieter hätte auf die Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen.
Die taz hat mit Blick darauf heute dieses wunderbare Titelblatt.
So. Stehpinkeln erlaubt, Abendland gerettet, Pegida ist durch. pic.twitter.com/DAT469zkXe
— Der Dings (@Aus_der_UBahn) January 23, 2015
[…] (Tweet via Kraftfuttermischwerk) […]