Ist hoffentlich klar das dies ein Mordversuch ist!
Rumold23. Mai 2022 at 20:36
Es dürfte für die Staatsanwaltschaft ziemlich schwer werden, sowohl die Tötungsabsicht, als auch die Heimtücke (oder ein anderes Mordmerkmal) vor Gericht zu beweisen. Am Ende läuft sowas i.d.R. auf vorsätzliche gefährliche Körperverletzung hinaus mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.
Aber dass hier Aktion und Reaktion in überhaupt keinem Verhältnis zueinander stehen, sollte eigentlich jedem klar sein (na ja, fast jedem…;).
Jack24. Mai 2022 at 12:33
die Tötungsabsicht ist als Eventualvorsatz vorhanden (Eventualvorsätzliche Tötung ⇒ Mord). Kurzum keiner ist so dumm zu glauben ein 5kg Stein (Ton/Erde) aus min. 8m (3OG.) Höhe auf den Kopf würde kein Problem sein – es ist dem Herrn nur offensichtlich egal. Sieht man bei Älteren (verbitterten PTED F43) ja öfter. Man könnte hier sonst nur die Geistige Zurechnungsfähigkeit in Frage stellen.
Heimtücke ist natürlich gegeben – niemand rechnet damit aus dem nichts von oben mit einem Blumentopf attackiert zu werden. Zudem kommt Grausamkeit in Betracht.
Siehe hierzu Steinewerfer auf Autobahnbrücken. Wird idr. als versuchter Mord verurteilt. Und da ist das Opfer ja nicht ein mal ausgesuchtes Ziel. Der Herr hier hat es ja auf den Skater abgesehen nicht auf ein unbekannten. Somit ist ein Motiv und Plan gegeben (Vorsatz) wenn auch möglich im Affekt (siehe PTED).
Wir haben also ein vorsätzlichen Tötungsversuch aus niederen Beweggründen ↦ Mord, oder der Täter landet in der forensischen Psychiatrie §20 StGB .
Es gibt Fälle wo „grundlos“ also ohne Ziel, mit Blumentöpfen geworfen wurde – hier kommt die gefährliche Körperverletzung in Betracht. Da der Alte im Video aber Einblick auf den Weg hat und den Skater sieht und entsprechend den Fall abstimmt ist hier von einem Vorsatz auszugehen – mindestens billigende Inkaufnahme (⇒ Eventualvorsatz).
Jack24. Mai 2022 at 12:48
Eventuell könnte man die Heimtücke tatsächlich entkräften da der erste Blumenkasten vielleicht als Warnung auf die linke Seite geworfen wurde .. somit der Skater von der Gefahr wusste (dem Skater aber offensichtlich auch alles egal ist). Umgekehrt 2 Blumenkästen zu werfen ist halt auch nicht besser.
Rumold24. Mai 2022 at 14:13
Wie gesagt, vor Gericht muss ein Vorwurf zweifelsfrei bewiesen werden, und die Saatsanwaltschaft wird mit Sicherheit auch genau so scharf & noch härter argumentieren, aber die Verteidigung wird natürlich die vorgeworfene Absicht mit allen Mittel zu entkräften versuchen. Der Zweifel, der das Gericht am Ende zu Gunsten der Angeklagten entscheiden lässt, ist oft sehr viel leichter gesät, als eine unbezweifelbare Tatsache bewiesen werden kann. Es würde uns alle vermutlich ganz schön erschrecken, wenn wir wüssten, wie viele Mörder und Totschläger mit glimpfligen Verurteilungen davon kommen.
Pit23. Mai 2022 at 17:24
Aber die immer gut gelaunte Freizeit- und Spaßgesellschaft darf alles und die Nachbarschaft mit monotonem Skateboard Geräuschen und eventuellem Anfeuerungsgegröle alten Leuten auf die Nüsse gehen.
Wie heißt es so schön: Ich kann es nicht gutheißen, aber ich kann es verstehen…
Otto H.23. Mai 2022 at 19:26
Selbst das größte Spaßlevel rechtfertigt noch lange nicht, einen Zentner schweren Blumentopp gezielt auf jemanden zu werfen! Manche haben echt gruselige Vorstellungen von Verständnis…
Pit24. Mai 2022 at 09:46
Auf keinen Fall, deshalb das „Aber“ gleich am Anfang…
Horst23. Mai 2022 at 17:35
#teamopa
Aurelius23. Mai 2022 at 18:48
„Man fragt sich, was solche Leute hier in den Kommentaren landen?! Mausgerutscht?“… deine Worte…
Pit24. Mai 2022 at 09:48
Lieber in Würde altern, als immer mit den Denkweisen von Neunjährigen leben zu müssen…
Aurelius24. Mai 2022 at 10:06
„Würde ist ein goldener Sattel, die jedem Esel auferlegt werden kann.“
Nappel223. Mai 2022 at 19:50
Das war doch ganz klar kein Blumentopf sondern nen kleiner Blumenkasten der niemals 1 Zentner, also 50 kg (ich habs extra gegoogelt!), gewogen hat…
Otto H.23. Mai 2022 at 20:20
Glückwunsch. du hast die Hyperbel extrahiert. Und jetzt die Denkleistung abschließen, ob ein Objekt aus der vierten Etage im freien Fall etwas am Sachverhalt ändert. Spoiler: No.
Fritz24. Mai 2022 at 13:16
Fast lustig: bei 13 Kommentaren unter diesem Klassiker hatte ich mit einer tiefgreifenden Diskussion zum übergriffigen Verhalten des Protagonisten Jarne Verbruggen gegenüber einer 15-Jährigen gerechnet.
Aber das kommt dann wohl noch, wenn der Quatsch über Physik und Rechtslage geklärt ist.
Jack24. Mai 2022 at 17:27
Du meinst seine DMs ?
Das der Typ nicht ganz normal ist ist doch offensichtlich oder?
Ich liebe es, aroganten Typen wie dir das Gefühl zu geben, Lebenszeit verschwendet zu haben.
In deiner Selbstgerechtigkeit ähnelst du ein wenig dem Opa aus dem Video. ;D
Ist hoffentlich klar das dies ein Mordversuch ist!
Es dürfte für die Staatsanwaltschaft ziemlich schwer werden, sowohl die Tötungsabsicht, als auch die Heimtücke (oder ein anderes Mordmerkmal) vor Gericht zu beweisen. Am Ende läuft sowas i.d.R. auf vorsätzliche gefährliche Körperverletzung hinaus mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.
Aber dass hier Aktion und Reaktion in überhaupt keinem Verhältnis zueinander stehen, sollte eigentlich jedem klar sein (na ja, fast jedem…;).
die Tötungsabsicht ist als Eventualvorsatz vorhanden (Eventualvorsätzliche Tötung ⇒ Mord). Kurzum keiner ist so dumm zu glauben ein 5kg Stein (Ton/Erde) aus min. 8m (3OG.) Höhe auf den Kopf würde kein Problem sein – es ist dem Herrn nur offensichtlich egal. Sieht man bei Älteren (verbitterten PTED F43) ja öfter. Man könnte hier sonst nur die Geistige Zurechnungsfähigkeit in Frage stellen.
Heimtücke ist natürlich gegeben – niemand rechnet damit aus dem nichts von oben mit einem Blumentopf attackiert zu werden. Zudem kommt Grausamkeit in Betracht.
Siehe hierzu Steinewerfer auf Autobahnbrücken. Wird idr. als versuchter Mord verurteilt. Und da ist das Opfer ja nicht ein mal ausgesuchtes Ziel. Der Herr hier hat es ja auf den Skater abgesehen nicht auf ein unbekannten. Somit ist ein Motiv und Plan gegeben (Vorsatz) wenn auch möglich im Affekt (siehe PTED).
Wir haben also ein vorsätzlichen Tötungsversuch aus niederen Beweggründen ↦ Mord, oder der Täter landet in der forensischen Psychiatrie §20 StGB .
Es gibt Fälle wo „grundlos“ also ohne Ziel, mit Blumentöpfen geworfen wurde – hier kommt die gefährliche Körperverletzung in Betracht. Da der Alte im Video aber Einblick auf den Weg hat und den Skater sieht und entsprechend den Fall abstimmt ist hier von einem Vorsatz auszugehen – mindestens billigende Inkaufnahme (⇒ Eventualvorsatz).
Eventuell könnte man die Heimtücke tatsächlich entkräften da der erste Blumenkasten vielleicht als Warnung auf die linke Seite geworfen wurde .. somit der Skater von der Gefahr wusste (dem Skater aber offensichtlich auch alles egal ist). Umgekehrt 2 Blumenkästen zu werfen ist halt auch nicht besser.
Wie gesagt, vor Gericht muss ein Vorwurf zweifelsfrei bewiesen werden, und die Saatsanwaltschaft wird mit Sicherheit auch genau so scharf & noch härter argumentieren, aber die Verteidigung wird natürlich die vorgeworfene Absicht mit allen Mittel zu entkräften versuchen. Der Zweifel, der das Gericht am Ende zu Gunsten der Angeklagten entscheiden lässt, ist oft sehr viel leichter gesät, als eine unbezweifelbare Tatsache bewiesen werden kann. Es würde uns alle vermutlich ganz schön erschrecken, wenn wir wüssten, wie viele Mörder und Totschläger mit glimpfligen Verurteilungen davon kommen.
Aber die immer gut gelaunte Freizeit- und Spaßgesellschaft darf alles und die Nachbarschaft mit monotonem Skateboard Geräuschen und eventuellem Anfeuerungsgegröle alten Leuten auf die Nüsse gehen.
Wie heißt es so schön: Ich kann es nicht gutheißen, aber ich kann es verstehen…
Selbst das größte Spaßlevel rechtfertigt noch lange nicht, einen Zentner schweren Blumentopp gezielt auf jemanden zu werfen! Manche haben echt gruselige Vorstellungen von Verständnis…
Auf keinen Fall, deshalb das „Aber“ gleich am Anfang…
#teamopa
„Man fragt sich, was solche Leute hier in den Kommentaren landen?! Mausgerutscht?“… deine Worte…
Lieber in Würde altern, als immer mit den Denkweisen von Neunjährigen leben zu müssen…
„Würde ist ein goldener Sattel, die jedem Esel auferlegt werden kann.“
Das war doch ganz klar kein Blumentopf sondern nen kleiner Blumenkasten der niemals 1 Zentner, also 50 kg (ich habs extra gegoogelt!), gewogen hat…
Glückwunsch. du hast die Hyperbel extrahiert. Und jetzt die Denkleistung abschließen, ob ein Objekt aus der vierten Etage im freien Fall etwas am Sachverhalt ändert. Spoiler: No.
Fast lustig: bei 13 Kommentaren unter diesem Klassiker hatte ich mit einer tiefgreifenden Diskussion zum übergriffigen Verhalten des Protagonisten Jarne Verbruggen gegenüber einer 15-Jährigen gerechnet.
Aber das kommt dann wohl noch, wenn der Quatsch über Physik und Rechtslage geklärt ist.
Du meinst seine DMs ?
Das der Typ nicht ganz normal ist ist doch offensichtlich oder?
BTW:
https://www.thrashermagazine.com/articles/the-follow-up-jarne-verbruggen-2/
Ich liebe es, aroganten Typen wie dir das Gefühl zu geben, Lebenszeit verschwendet zu haben.
In deiner Selbstgerechtigkeit ähnelst du ein wenig dem Opa aus dem Video. ;D
Medienkompetenz:
Ungenügend
Typisch für deine Altersklasse!