Erst lange keine Regierung, dann dieses Schwarz-Rote Gebilde, das diesen Job übernehmen soll und jetzt gleich mal Porno im Bundestag. Gab es so auch noch nicht, wie ich glaube. Während die Pöstchen gerade frisch sortiert sind und die Sessel erstmal neu ausgesessen werden müssen, trägt die Linke schonmal diese Redtube-Abmahn-Farce in die parlamentarischen Hallen und stellt ein paar Fragen. Die so genannte Abmahndeckelung nämlich, die ja noch von Schwarz-Gelb geschaffen wurde, scheint nicht so richtig das zu deckeln, was sie deckeln sollte. Ist ja nicht so, dass einige das damals schon vermutet hatten, nein.
Nicht, dass ich glaube, dass da sonderlich viel bei rauskommen mag, aber das Thema kann auch gerne mal auf politischer Ebene debattiert werden. Da nämlich gehört es hin – gerade weil das Urheberrecht genau dort seit Jahren nicht der Realität angepasst wurde. Porno!
Inhalt der Anfrage:
1. Hält die Bundesregierung das reine Betrachten eines Videostreams für eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen hält die Bundesregierung dies für illegal und damit abmahnwürdig?
2. Sieht die Bundesregierung Bedarf, rechtlich verbindlich zu regeln, ob das reine Betrachten eines Videostreams eine Vervielfältigung darstellt? Wenn ja, gibt es dafür bereits konkrete Pläne?
3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen der Anwaltskanzlei U+C vor dem Hintergrund, dass das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken Massenabmahnungen eigentlich unterbinden sollte und eine Deckelung der Anwaltskosten zum Ziel hatte?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen des Gesetzes gegen unseriösen Geschäftspraktiken, insbesondere in Bezug auf Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet?
5. Sieht die Bundesregierung Bedarf, weitergehende Regelungen einzuführen, um Massenabmahnungen, wie die der Anwaltskanzlei U+C, zu unterbinden? Wenn ja, welche Regelungen wären dies?
6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der möglicherweise rechtlich fragwürdigen Beschaffung der IP-Adressen der einzelnen Nutzerinnen und Nutzer durch „The Archive AG“?
7. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Anordnung des Landgericht Kölns, Nutzerdaten herauszugeben, obwohl die rechtliche Frage, ob das reine Betrachten eines Videostreams eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, rechtlich nicht abschließend geklärt ist?
8. Sieht die Bundesregierung Bedarf, Gerichten eine Einzelfallprüfung bei Auskunftserteilungen unter Verwendung der Verkehrsdaten vorzuschreiben, um ungerechtfertigte Abmahnungen zu vermeiden?
9. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, sich gegen eine unberechtigte Abmahnung zur Wehr zu setzen, vor dem Hintergrund, dass der Auftraggeber der Anwaltskanzlei U+C „The Archive AG“ seinen Sitz in der Schweiz hat?
hott sei dank haben wir wenigstens noch diese kleine opposition. danke, linke.
[…] Danke Daniel, Pete und Ronny! […]