Pelham gewinnt Prozess gegen Kraftwerk vorm Bundesgerichtshof – vorerst.
Ich hatte das ja gestern abend. Nun hat der BGH zu Gunsten Pelhams enschieden, was überrascht, aber dennoch nicht als wirklicher Durchbruch gewertet werden kann. Die Regelungen sind nach wie vor einfach zu schwammig um in klar geltendes Recht definiert werden zu können:
Die Verwendung von Samples ist eine der spannendsten Fragen der Musikindustrie – weil die Grundsätze unklar und falsche Regeln im Umlauf sind, zugleich aber diese Tonfetzen in großem Umfang verwendet werden.
Bei der Urteilsverkündung stellte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm klar, dass grundsätzlich auch kleinste Teile eines Musikstücks urheberrechtlich geschützt sind und deshalb nur mit Zustimmung des Urhebers entnommen werden dürfen.
Allerdings sehe das Urheberrecht eine Ausnahme von dieser Regel vor, um das kulturelle Schaffen zu fördern. Danach dürfe ein Musiker solche Tonsequenzen aus anderen Stücken entnehmen, die wegen ihrer besonderen Eigenart nicht einfach nachgespielt werden könnten.
Bermerkenswert finde ich die Entscheidung dennoch, weil sie endlich mal Grenzen setzt. Das dafür nun ausgerechnet Kraftwerk hinhalten muss, finde ich nur konsequent, schließlich haben die in genau diesem Fall geklagt. Ätsch, meine Herren.
Allerdings wird der Fall vom BGH zur erneuten Prüfung an das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zurück verwiesen, was auch immer das noch ändern könnte.
(via fALk)
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