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16-Jähriger badet in fremdem Pool: Hubschraubereinsatz

(Foto: Ben_Kerckx)

In Oberbayern ist ein 16-Jähriger in irgendeinem Garten, der nicht seiner ist, einfach mal in einen fremden Pool gestiegen um sich zu erfrischen. Wer kann ihm das angesichts der aktuellen Temperaturen auch verübeln? Ein Nachbar des Poolbesitzers tat das und rief die Polizei. Der junge Mann ergriff die Flucht und konnte eigentlich erst einmal entkommen. Allerdings war ein Polizeihubschrauber in der Nähe und konnte den Badegast „ausfindig“ machen, der daraufhin festgenommen wurde.

Während der Überprüfung des Anwesens auf Einbruchspuren flüchtete der junge Mann zu Fuß und versteckte sich. Ein von ihm mitgeführtes Fahrrad ließ er zurück. Durch einen aufgrund eines anderen Einsatzes zufällig in der Nähe befindlichen Polizeihubschrauber konnte er jedoch kurze Zeit später wieder ausfindig gemacht und durch die weiteren Einsatzkräfte festgenommen werden. Es handelte sich um einen 16-Jährigen aus dem Landkreis Eichstätt. Ihn erwartet nun für seine Erfrischung im fremden Pool eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Da er zu dem mitgeführten Fahrrad keinen Eigentumsnachweis erbringen konnten, wurden zudem Ermittlungen zur Herkunft des Rades aufgenommen.

Das erinnert mich unweigerlich daran, dass wir in dem Alter nachts mit der Gang immer ins Freibad gingen. Angesichts solcher Polizeimeldungen bin ich ja froh, dass damals nicht das SEK ausrückte, um uns zu stellen.

21 Kommentare

  1. m16. Juni 2022 at 17:07

    Bayern…sagt alles.

  2. Jack16. Juni 2022 at 17:46

    War wohl ein Maschendrahtzaun drum rum https://de.wikipedia.org/wiki/Einfriedung
    Ist als ob jemand in deinem Badezimmer duscht, oder im Wohnzimmer ein Film schaut – im Schlafzimmer schläft .. fände vermutlich niemand so richtig geil.

    • Stin16. Juni 2022 at 20:10

      Rein rechtlich vielleicht. Denke aber das es für jeden nen Unterschied macht ob jemand in deiner Dusche steht, geschweige denn in deinem Haus herumspaziert, oder ob jemand draußen im Pool schwimmt.
      Und der ganze Kack für ne Geschichte die wahrscheinlich eh fallen gelassen wird… oh mann oh mann…

      • Jack16. Juni 2022 at 20:50

        du meinst der Heli passt nicht durch die Wohnungstür?
        https://www.youtube.com/watch?v=UPIboTdIYyQ

        Da Hausfriedensbruch ein Antragsdelikt ist, wird das wohl nicht fallen gelassen wenn der laut Donaukurier angezeigt wurde (und die Anzeige nicht zurückgenommen wird). Und da es hier kein Imker ist der sein Bienenvolk einfangen will …
        Aber mal im Ernst es macht doch kein Unterschied ob jemand mein outdoor pool, mein überdachten pool oder mein Olympiabecken im Keller benutzt. Es geht ja drum daß jemand eingebrochen ist. Solche Annahmen kommen doch eher von Leuten die weder Haus noch Garten oder Pool haben. Wenn ich mich für Insta in ein fremdes offenes Cabrio setze ist dann auch ok?
        Übrigens ist der Hausherr/dame haftbar für Unfälle auf seinem Grund – deswegen ist es in DE ratsam einen Zaun zu haben. Gibt sonst ja noch öffentliche Schwimbäder und wer dort einbricht wird vermutl. nicht nur wegen Hausfriedensbruch (§123) sondern auch §265a ärger bekommen. Der Jugendliche wird also ein paar Stunden soziale Arbeit bekommen. Vielleicht hilft es ja was.

        • Stin16. Juni 2022 at 22:54

          Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt und wird trotz Anzeige in den meisten Fällen bei ‚reiner‘ Weste fallen gelassen. Einfach aus Erfahrung.
          Der Heli passt was? Das ist lustig aber steht eigentlich nirgendwo.

          • Jack17. Juni 2022 at 10:15

            Es geht drum wieso es für Dich einen Unterschied macht wo der Pool ist. Ist es ein Unterschied ob das Gelände eine Hecke einen Zaun oder eine Mauer hat? Oder ob das Haus aus Lehm, Holz, Backstein oder Beton gebaut ist. Was wenn es ein Skypool ist?
            Und „fallen gelassen“? Wenn der Besitzer/Mieter jemanden Anzeigt dann kann das nicht einfach fallen gelassen werden. Ich vermute du meinst eine Einstellung wegen Geringfügigkeit. Oft gibt es aber ein paar Hundert €. So oder so ist es Aktenkundig und kann bei Wiederholung relevant sein. Da es hier vermutlich kaum Folgen für das Opfer gibt und Jugendstrafrecht gilt werden hier oft „Erziehungsmaßregeln“ verhängt. Es kann durchaus passieren das ein 26jähriger der angetrunken in den Pool steigt da weniger zu befürchten hätte.

            • Aurelius17. Juni 2022 at 14:03

              Du versuchst leider regelmäßig die Urteile eines deutschen Gerichts vorweg zu nehmen.
              Da es offensichtlich ist, dass du keine Ausbildung als Jurist hast, rutsch du mit deinen Kommentaren immer weiter in die Unseriösität ab.
              Stelle deine Vermutungen doch bitte als die Meinung eines Laien dar, und nicht als Tatsachen, falls du deine Glaubwürdigkeit nicht völlig einbüßen möchtest.

              • Jack17. Juni 2022 at 15:27

                Wenn du hier nichts konstruktiv beitragen willst bzw. kannst dann bleibt dir wohl nichts anderes übrig als sowas. Du könntest natürlich versuchen zu belegen wo ich unrecht habe – Aber so bist du hier der viel Unseriöseritärererererereeer Ü.
                Mal ehrlich mehr als im Konjunktiv – was qualifiziert dich nochmal? Vielleicht hast du ja nicht gemerkt das dies hier „INTERNET“ ist – Du kannst dir aber gerne mal die bestehenden Urteile anschauen – sind ja auch für Laien öffentlich.

                • ingo18. Juni 2022 at 08:52

                  Du bist in der Pflicht Deine Behauptungen zu belegen.

                  • Jack19. Juni 2022 at 16:20

                    Kannst du das belegen?

                • Rumold18. Juni 2022 at 22:25

                  Ganz schwache Verteidigung, Jack.
                  Lass dich bitte wenigstens vor Gericht von einem Profi verteidigen… ;)

                    • Rumold21. Juni 2022 at 01:16

                      Ach komm schon. Tu doch nicht so. Die Urteile hast du doch selbst nicht gelesen…
                      Du hast schlicht und ergreifend unzulässig generalisiert, und bist damit angeeckt.

                      Und wenn du ehrlich zu dir selber bist auch verdienter Weise, denn du hast dir früher auch schon mal mehr Mühe gegeben… ;)

                  • Jack21. Juni 2022 at 23:13

                    (auf letzte Antwort – thread level ist schon zu tief)
                    Das stimmt so nicht, grade um mir Gewissheit zu verschaffen nach Stins Kritik habe ich Urteile gelesen und gesehen das ich grundsätzlich richtig lag. Nun kann man aber viele nicht vergleichen da die Lage hier doch eher ungewöhnlich ist. Durch meine Erfahrung in der Jugendsozialarbeit weiß ich aber daß bei Jugendlichen oft auf eine „Lehrreiche“ Erfahrung gesetzt wird und es eben nicht völlig folgenlos bleibt. Eine Einstellung erfolgt öfter auch wenn Aussagen einfach gegeneinander stehen und somit sowieso im Zweifel für den Angeklagten entschieden würde. Meine Mühe hat sich hier nicht verändert – nur schreibe ich einfach nicht mehr so viel dazu. Zu mal hier ja fast jeder ohne Belege alles in Frage stellt und Gesetze aufgrund eines subjektivem Rechtsempfinden eh anders wahrnimmt.. – weißt ja Perlen vor die…

                    • Rumold23. Juni 2022 at 13:48

                      Dann war der Vorwurf, dass du ein juristischer Laie bist (was von Vielen gerne als Beleidigung verstanden wird, aber nicht so gemeint sein muss), und ein Großteil deiner Aussagen Verallgemeinerungen von persönlichen Erfahrungen sind und nicht auf einer breit angelegten, objektiven Datenerhebung basiert, ja am Ende doch nicht völlig unzutreffend.

                      Volljuristen lachen sich vermutlich kringelig über unsere Amateur-Meinungen…

        • Harry17. Juni 2022 at 14:48

          Vor 25 Jahren hat die Polizei uns einfach rausgeschmissen als wir Nachts im Freibad Spaß hatten. Haben im Grunde gemeckert wie unsere Eltern es wohl getan hätten, wenn sie was davon mitbekommen hätten. Danach haben wir das auch (fast) nie wieder gemacht.
          :)

          • Jack17. Juni 2022 at 15:46

            Da war die Welt noch in Ordnung .. Heute haben die aber oft mit nicht sozialisierten Jugendlichen zu tun. Da kann weder Resozialisierung noch ein Apell an die Vernunft helfen. Im Übrigen fände ich es auch weniger verwerflich. Das Freibad ist (zur Öffnungszeit) ja immerhin ein öffentlich zugänglicher Raum. Auch Illegales Baden im Baggersee kann ich ja verstehen. Ein Badeverbot zu missachten ist sogar „nur“ eine Ordnungswidrigkeit. Aber in fremder Leute pools zu steigen erscheint mir doch arg dreist.

  3. Harry (the real)24. Juni 2022 at 23:12

    Manchmal muss man die Kartoffeln nur odentlich vor sich hin kartoffeln lassen, damit sie sich komplett selbst demontieren. Jack hat keine Ahnung, überfliegt ein paar Urteile darauf, ob da vielleicht irgendwas steht, was seiner deutsche Seele schmeichelt und ignoriert alles andere. Am Ende kommt halt juristisches Wunschdenken auf dem Niveau von Leuten mit Masken-Attest dabei raus.
    Wer auch nur halbwegs regelmäßig mit juristischen Sachverhalten zu tun hat weiß, dass das alles andere als eine gute Strategie ist. Da kann man wahrscheinlich nur auf die Erzieherischen Effekte hofen, wenn Jack damit mal auf die Nase fällt.

    • Rumold25. Juni 2022 at 20:28

      Was du „odentlich vor sich hin kartoffeln lassen“ nennst, heißt bei mir „zum Selbstzerlegen animieren“… ;)

      • Harry25. Juni 2022 at 23:26

        habe es genossen

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